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Ordnungsämter in Aitrach - Öffnungszeiten

Info zu Ordnungsamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(6)
Ordnungsamt des Landkreises
37.67 km von Aitrach
Anschrift:Friedenstraße 6, 88212 Ravensburg
Telefon:0751855127
Fax:0751851905
E-Mail:lra@rv.de
Öffnungs­zeiten:siehe Homepage (Web - Link)
Weitere Behörden in der Nähe von Aitrach

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(2)
Ordnungsamt
9.11 km von Aitrach
Anschrift:Kirchplatz 2, 87740 Buxheim/Allgäu
Telefon:08331977021
Fax:08331977070
E-Mail:info@buxheim.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Do 8.00 - 12.00 Uhr, Mo 14.00 - 18.00 Uhr, Fr 8.00 - 13.00 Uhr
(2)
Ordnungsamt
9.37 km von Aitrach
Anschrift:Klosterhof 14, 88430 Rot an der Rot
Telefon:0839594050
Fax:08395940599
E-Mail:rathaus@rot.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Do 8.00 -12.00 Uhr, Mi 16.15-18.15 Uhr, Fr 8.00-13.00 Uhr
(3)
Ordnungsamt
9.76 km von Aitrach
Anschrift:Marktplatz 1, 87764 Legau
Telefon:08330940125
Fax:08330940121
E-Mail:info@vg-illerwinkel.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00 bis 12.00 Uhr, Do 14.00 bis 18.00 Uhr
(4)
Ordnungsamt
10.6 km von Aitrach
Anschrift:Ratzengraben 4b , 87700 Memmingen
Telefon:08331850350
Fax:08331850320
E-Mail:stadt@memmingen.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Mi, Fr 8:00 - 12:00, Di 8:00 - 16:00, Do 8:00 - 17:00 Uhr
(7)
Ordnungsamt
12.09 km von Aitrach
Anschrift:Gänsbühl 4, 88299 Leutkirch im Allgäu
Telefon:0756187158
Fax:0756187194
E-Mail:info@leutkirch.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00-12.00 Uhr, Do 14.00-17.30 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

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Ordnungsamt Aitrach
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Ordnungsamt

Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.

Aufgaben des Ordnungsamtes

Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.

Maßnahmen zur Gefahrenabwehr

Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.

Überwachung des ruhenden Verkehrs

Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.

Kommunaler Ordnungsdienst

Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).

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