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Anschrift: | Aulberstr. 27, 72764 Reutlingen |
Telefon: | 071214802210 |
Fax: | 071214801821 |
E-Mail: | ordnungsamt@kreis-reutlingen.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Stuttgarter Str. 2-4, 72555 Metzingen |
Telefon: | 07123925266 |
Fax: | 07123925210 |
E-Mail: | stadt@metzingen.de |
Anschrift: | Planstraße 2+9, 72654 Neckartenzlingen |
Telefon: | 0712718010 |
Fax: | 07127180173 |
E-Mail: | rathaus@neckartenzlingen.de |
Anschrift: | Marktplatz 1, 72124 Pliezhausen |
Telefon: | 07127977123 |
Fax: | 07127977160 |
E-Mail: | info@pliezhausen.de |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 72581 Dettingen an der Erms |
Telefon: | 071237207125 |
Fax: | 07123720733125 |
E-Mail: | anke.beckendorf@dettingen-erms.de |
Anschrift: | Waldenbucher Straße 30, 72631 Aichtal |
Telefon: | 07127580314 |
Fax: | 07127580360 |
E-Mail: | stadt@aichtal.de |
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Die Gemeinde Riederich ist etwa zehn Kilometer nordöstlich von Reutlingen gelegen. Zu den baulichen Sehenswürdigkeiten zählt die 1703 bis 1708 erbaute Alte Post.
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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