Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
alle Ämter und Behörden in Ihrem Ort | |
regionale und saisonale Events/Veranstaltungen | |
Kleinanzeigen, Tickets, Hotels, Verbraucherzentrale | |
Topaktuelle Listung von TÜV, DEKRA, Zulassungsstelle | |
neueste Trends: Biobauern und Biohöfe in Ihrer Umgebung |
Anschrift: | Hockenheimer Straße 5, 68775 Ketsch |
Telefon: | 06202606331 |
Fax: | 06202606116 |
E-Mail: | info-ketsch@ketsch.de |
Anschrift: | Kurfürstenanlage 38-40, 69115 Heidelberg |
Telefon: | 062215221478 |
Fax: | 062215221209 |
E-Mail: | post@rhein-neckar-kreis.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Hauptstraße 1, 68782 Brühl |
Telefon: | 06202200338 |
Fax: | 06202200372 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Hebelstraße 1, 68723 Schwetzingen |
Telefon: | 0620287130 |
Fax: | 0620287129 |
E-Mail: | info@schwetzingen.de |
Anschrift: | Mannheimer Straße 49, 68723 Oftersheim |
Telefon: | 06202597108 |
Fax: | 0620255051 |
E-Mail: | standesamt@oftersheim.de |
Anschrift: | Schwetzinger Straße 28, 68723 Plankstadt |
Telefon: | 06202200640 |
Fax: | 06202200655 |
E-Mail: | info@plankstadt.de |
Anschrift: | Rathausstraße 1, 68766 Hockenheim |
Telefon: | 06205210 |
Fax: | 06205212990 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.
Ketsch befindet sich an der Grenze zu Rheinland-Pfalz im Oberrheingraben. Fast die gesamte Region um Ketsch steht unter Naturschutz. Um die Region näher kennenzulernen empfiehlt sich die Bertha Benz...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Standesamt ist die im Personenstandsgesetz festgelegten Aufgaben zuständig. In der Schweiz trägt diese Behörde den Namen Zivilstandsamt.
Die Aufgaben des Amts für Personenstandswesen sind meist auf Geburten, Eheschließungen und Todesfälle bezogen. U. a. sind Eintragungen in das Geburtenregister, der Vollzug der Eheschließung sowie das Beurkunden von Geburten, Ehen, Lebenspartnerschaften sowie Sterbefällen regelmäßige Aufgaben des Standesamts.
Die amtlichen Vorgänge im Rahmen des Personenstandswesens obliegen allgemein den Standesämtern. Unter Personenstand versteht man normalerweise Geburt, Eheschließung und Tod. Diese Personenstände sind entsprechend dem Personenstandsgesetz zu beurkunden.
Das Standesamt ist für die Beurkundung von Personenständen (z. B. Heirat, Geburt) verantwortlich. Demnach werden Eheurkunden, Geburtsurkunden und Sterbeurkunden vom Standesamt ausgestellt.
Bis ins 18. Jahrhundert war die Beurkundung von Personenstandsfällen Aufgabe der kirchlichen Pfarrämter, die mit der Führung der Kirchenregister betraut waren. Um 1800 wurden erste standesamtliche Bücher in Deutschland eingeführt. Im Jahr 1875 wurde im Zuge des Kulturkampfes von Otto von Bismarck das Personenstandswesen verstaatlicht.
|