Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Kurpfalzring 106, 69123 Heidelberg |
Telefon: | 062215221295 |
Fax: | 0622152291456 |
E-Mail: | baurechtsamt@rhein-neckar-kreis.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Am Marktplatz 1, 74858 Aglasterhausen |
Telefon: | 06262920011 |
Fax: | 062629200411 |
E-Mail: | post@aglasterhausen.de |
Anschrift: | Hauptstraße 31, 74915 Waibstadt |
Telefon: | 07263914740 |
Fax: | 07263914711 |
E-Mail: | poststelle@waibstadt.de |
Anschrift: | Hauptstraße 7, 69239 Neckarsteinach |
Telefon: | 06229920014 |
Fax: | 06229920019 |
E-Mail: | info@neckarsteinach.de |
Anschrift: | Friedrichstraße 10, 74909 Meckesheim |
Telefon: | 06226920031 |
Fax: | 06226920015 |
E-Mail: | post@meckesheim.de |
Anschrift: | Hauptstr. 17, 69434 Hirschhorn |
Telefon: | 06272923116 |
Fax: | 06272923129 |
E-Mail: | info@hirschhorn.de |
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Die beschauliche Gemeinde befindet sich im Norden von Baden-Württemberg etwas 15 km von Sinsheim entfernt. Sehenswert ist vor allem die evangelische Kirche, die aus dem Jahr 1772 stammt: Der Innenraum ist...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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