Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Rathausstraße 28, 69250 Schönau |
Telefon: | 062282070 |
Fax: | 062288505 |
E-Mail: | post@stadt-schoenau.de |
Anschrift: | Kurfürstenanlage 38-40, 69115 Heidelberg |
Telefon: | 062215221405 |
Fax: | 062215221209 |
E-Mail: | ordnungsamt@rhein-neckar-kreis.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Hauptstraße 7, 69239 Neckarsteinach |
Telefon: | 06229920018 |
Fax: | 06229920019 |
E-Mail: | info@neckarsteinach.de |
Anschrift: | Hauptstr. 17, 69434 Hirschhorn |
Telefon: | 06272923110 |
Fax: | 06272923129 |
E-Mail: | info@hirschhorn.de |
Anschrift: | Bahnhofstraße 54, 69151 Neckargemünd |
Telefon: | 06223804402 |
Fax: | 062238049499 |
E-Mail: | stadtverwaltung@neckargemuend.de |
Anschrift: | Bergheimer Str. 69, 69115 Heidelberg |
Telefon: | 062215817000 |
Fax: | 062215817900 |
E-Mail: | buergeramt@heidelberg.de |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 69221 Dossenheim |
Telefon: | 06221865154 |
Fax: | 06221865115 |
E-Mail: | juergen.stannek@dossenheim.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
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Schönau im Rhein-Neckar-Kreis liegt am Südhang des Odenwaldes an der Steinach und wurde 1142 erstmals urkundlich genannt. Zahlreiche Sehenswürdigkeiten prägen das Stadtbild, so die ehemalige...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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