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Anschrift: | Hebelstraße 1, 68723 Schwetzingen |
Telefon: | 0620287224 |
Fax: | 0620287239 |
E-Mail: | info@schwetzingen.de |
Anschrift: | Kurfürstenanlage 38-40, 69115 Heidelberg |
Telefon: | 062215221405 |
Fax: | 062215221209 |
E-Mail: | ordnungsamt@rhein-neckar-kreis.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Schwetzinger Straße 28, 68723 Plankstadt |
Telefon: | 06202200635 |
Fax: | 06202200655 |
E-Mail: | info@plankstadt.de |
Anschrift: | Mannheimer Straße 49, 68723 Oftersheim |
Telefon: | 06202597107 |
Fax: | 0620255051 |
E-Mail: | ordnungsamt@oftersheim.de |
Anschrift: | Hauptstraße 1, 68782 Brühl |
Telefon: | 06202200332 |
Fax: | 06202200372 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Hockenheimer Straße 5, 68775 Ketsch |
Telefon: | 06202606330 |
Fax: | 06202606116 |
E-Mail: | info-ketsch@ketsch.de |
Anschrift: | Schulstraße 2, 69214 Eppelheim |
Telefon: | 06221794114 |
Fax: | 06221794199 |
E-Mail: | info@eppelheim.de |
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Schwetzingen im Rhein-Neckar-Kreis liegt an der Burgenstraße in der Metropolregion Rhein-Neckar in der Oberrheinischen Tiefebene und fand 766 seine erste schriftliche Erwähnung. Als Wahrzeichen der Stadt...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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