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Anschrift: | Dürrestraße 2, 69469 Weinheim |
Telefon: | 0620182358 |
Fax: | 0620182508 |
E-Mail: | ordnungsamt@weinheim.de |
Anschrift: | Kurfürstenanlage 38-40, 69115 Heidelberg |
Telefon: | 062215221405 |
Fax: | 062215221209 |
E-Mail: | ordnungsamt@rhein-neckar-kreis.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Siedlungsstraße 35, 69517 Gorxheimertal |
Telefon: | 06201294911 |
Fax: | 06201294929 |
E-Mail: | sandra.peters@gorxheimertal.de |
Anschrift: | Hauptstraße 119, 69488 Birkenau |
Telefon: | 0620139727 |
Fax: | 0620139755 |
E-Mail: | info@gemeinde-birkenau.de |
Anschrift: | Großsachsener Straße 14, 69493 Hirschberg an der Bergstraße |
Telefon: | 0620159800 |
Fax: | 0620159850 |
E-Mail: | gemeinde@hirschberg-bergstrasse.de |
Anschrift: | Schloßgasse 41, 69502 Hemsbach |
Telefon: | 0620170791 |
Fax: | 062017076691 |
E-Mail: | sven.maschur@hemsbach.de |
Anschrift: | Kirchstraße 2, 69518 Abtsteinach |
Telefon: | 06207940711 |
Fax: | 06207940730 |
E-Mail: | gemeinde@abtsteinach.de |
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Weinheim im Rhein-Neckar-Kreis liegt an der Berstraße, am Westrand der Oberrheinischen Tiefebene und wurde 755 erstmals urkundlich genannt. Bekannt ist die Stadt vor allem für die Stadtkirche von 1731, die...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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