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Jugendämter in Dietingen - Öffnungszeiten

Info zu Jugendamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Königstraße 36, 78628 Rottweil
Telefon:0741244275
Fax:0741244421
E-Mail:jugendamt@landkreis-rottweil.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Weitere Behörden in der Nähe von Dietingen

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(30)
Jugendamt des Landkreises
15.28 km von Dietingen
Anschrift:Hirschbergstr. 29, 72336 Balingen
Telefon:07433921403
Fax:07433921666
E-Mail:jugendamt@zollernalbkreis.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(92)
Jugendamt des Landkreises
23.22 km von Dietingen
Anschrift:Bahnhofstraße 6, 78048 Villingen-Schwenningen
Telefon:077219137960
Fax:077219138127
E-Mail:jugendamt@Lrasbk.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(46)
Jugendamt des Landkreises
28.68 km von Dietingen
Anschrift:Bahnhofstraße 100, 78532 Tuttlingen
Telefon:074619260
Fax:074619263087
E-Mail:info@landkreis-tuttlingen.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Öffnungszeiten:
Mo-Mi 8-12:30 Uhr
Do 8-12:30 Uhr und 14-17:30 Uhr
Fr 8-12 Uhr
Terminvereinbarung erbeten
(23)
Jugendamt
28.72 km von Dietingen
Anschrift:Rathausstraße 1, 78532 Tuttlingen
Telefon:0746199230
Fax:0746199444
E-Mail:info@tuttlingen.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(25)
Jugendamt des Landkreises
32.6 km von Dietingen
Anschrift:Landhausstraße 34, 72250 Freudenstadt
Telefon:074419206001
Fax:074419206099
E-Mail:jugendamt@kreis-fds.de
Öffnungs­zeiten:Landratsamt:
Di 8-12 Uhr
Do 8-12 Uhr und 14-17:30 Uhr
Fr 8-12:30 Uhr
sowie nach Vereinbarung
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Jugendamt

Das Jugendamt ist eine Verwaltungsbehörde, die sich entsprechend SGB VIII um die Kinder- und Jugendhilfe kümmert.

Geschichte des Jugendamtes

Bereits um 1900 wurde die öffentliche Jugendwohlfahrt mit kommunalen Behörden zusammengeführt. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die Einrichtung von Jugendämtern auf kommunaler Ebene vorgeschrieben. Seither fußt die Struktur des Jugendamtes allgemein auf der Verwaltung und dem Jugendhilfeausschuss.

Organisation von Jugendämtern

Normalerweise besitzt jede Kommune in Deutschland eine behördliche Jugendhilfeeinrichtung, während auf Landkreisebene ein Kreisjugendamt besteht. Die Dienst- bzw. Fachaufsicht obliegt meist den Bürgermeistern oder Landräten.

Aufgaben des Jugendamtes

Das Jugendamt erbringt im Rahmen der sozialen Dienstleistungen des Jugendschutz Jugendhilfeleistungen (z. B. Elterngeld, Kindergeld). Allgemeine Aufgaben der Jugendämter sind u. a. die Förderung von Jugendarbeit, die Jugendsozialarbeit, Hilfen zur Erziehung, die Kinderförderung sowie Beratungsangebote (z. B. zu Adoptionen).

Jugendschutz

Der Begriff Jugendschutz umschreibt allgemeine Regelungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor gesundheitlichen, sittlichen oder anderen Gefahren. In Deutschland sind Jugendschutzregelungen u. a. im Jugendarbeitsschutzgesetz, im Sozialgesetzbuch VIII und im Jugendschutzgesetz zu finden.

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