Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Klosterstraße 3, 78727 Oberndorf am Neckar |
Telefon: | 07423771130 |
Fax: | 07423772111 |
E-Mail: | stadt@oberndorf.de |
Anschrift: | Königstraße 36, 78628 Rottweil |
Telefon: | 07412440 |
E-Mail: | info@landkreis-rottweil.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Obere Torstraße 2, 72175 Dornhan |
Telefon: | 07455938111 |
Fax: | 07455938133 |
E-Mail: | info@dornhan.de |
Anschrift: | Obere Hauptstraße 2, 72172 Sulz am Neckar |
Telefon: | 0745496500 |
Fax: | 07454965012 |
E-Mail: | stadtverwaltung@sulz.de |
Anschrift: | Hauptstraße 25, 78655 Dunningen |
Telefon: | 0740392950 |
Fax: | 07403929566 |
E-Mail: | info@dunningen.de |
Anschrift: | Hauptstraße 2, 78667 Villingendorf |
Telefon: | 074192980 |
Fax: | 0741929829 |
E-Mail: | info@villingendorf.de |
Anschrift: | Frauenberggasse 1, 72348 Rosenfeld |
Telefon: | 0742893920 |
Fax: | 07428939233 |
E-Mail: | info@rosenfeld.de |
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Oberndorf am Neckar im Landkreis Rottweil liegt zwischen Schwarzwald und Schwäbischer Alb. 782 wurde der Ort erstmals urkundlich genannt und gliedert sich in die Stadtteile Aistaig, Altoberndorf...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.
Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.
Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.
Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.
Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.
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