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Anschrift: | Hauptstraße 21-23, 78628 Rottweil |
Telefon: | 0741494289 |
Fax: | 0741494361 |
E-Mail: | stadt@rottweil.de |
Anschrift: | Königstraße 36, 78628 Rottweil |
Telefon: | 07412440 |
E-Mail: | auslaenderamt@landkreis-rottweil.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Auf der Steig 6, 78048 Villingen-Schwenningen |
Telefon: | 077219137286 |
Fax: | 077219138900 |
E-Mail: | poststelle@lrasbk.de |
Anschrift: | Auf der Steig 6, 78052 Villingen-Schwenningen |
Telefon: | 07721821407 |
Fax: | 07721821427 |
E-Mail: | buergeramt@villingen-schwenningen.de |
Anschrift: | Rathausplatz 2, 78166 Donaueschingen |
Telefon: | 0771857173 |
E-Mail: | ilona.knoepfle@donaueschingen.de |
Anschrift: | Friedrichstr. 67, 72336 Balingen |
Telefon: | 074331700 |
Fax: | 07433170330 |
E-Mail: | stadt@balingen.de |
Anschrift: | Stingstr. 17, 72336 Balingen |
Telefon: | 07433921311 |
Fax: | 07433921240 |
E-Mail: | zuwanderung@zollernalbkreis.de |
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Die traumhafte Gemeinde liegt am Neckar und östlich von der Kreisstadt Rottweil. Für Wanderer ist das ganz in der Nähe gelegene Neckartal besonders interessant. Zur Weihnachtszeit wird im Rathaus die...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Ausländerbehörde (Abkürzung: ALB bzw. ABH) befasst sich mit dem Vollzug des Ausländerrechts. Regionsabhängig wird das Amt auch als Behörde für Ausländerangelegenheiten und Ausländeramt (ALA) bezeichnet.
Die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde sind durch die Aufenthaltsgesetze der Bundesländer geregelt. Normalerweise sind Ausländerbehörden auf Landkreisebene zu finden, oder sie sind kreisfreien Städten zugeordnet. In einigen Ländern (z. B. Hessen) besitzen die großen, kreisangehörigen Städte eigene Ausländerbehörden.
Die Aufgaben der Ausländerbehörde sind in erster Linie durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Das große Aufgabenspektrum umfasst unter anderem Aufenthaltstitel, Visa und Asylverfahren.
Das Aufenthaltsgesetz regelt die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde. Als Teil des Zuwanderungsgesetzes enthält das Aufenthaltsgesetz Informationen zur Ein- und Ausreise sowie den Aufenthalt von Ausländern in Deutschland. Auf Basis dessen ist die Ausländerbehörde mit aufenthaltsrechtlichen und passrechtlichen Maßnahmen betraut.
Das Ausländerrecht in Deutschland wird primär durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Zusätzlich gilt bundesweit die Aufenthaltsverordnung, welche konkretere Informationen zu Passangelegenheiten und Visumverfahren enthält. Aufenthaltsgesetze auf Länderebene sind ebenfalls Teil des Ausländerrechts.
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