Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Marktplatz 1, 74564 Crailsheim |
Telefon: | 079514031210 |
Fax: | 079514031400 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Haller Straße 1, 74532 Ilshofen-Vellberg |
Telefon: | 0790470234 |
Fax: | 0790470212 |
E-Mail: | info@ilshofen.de |
Anschrift: | Heilberger Str. 4, 74426 Bühlerzell |
Telefon: | 07974939026 |
Fax: | 07974939022 |
E-Mail: | info@buehlerzell.de |
Anschrift: | Hauptstraße 2, 74579 Fichtenau |
Telefon: | 0796289226 |
Fax: | 0796289260 |
E-Mail: | info@fichtenau.de |
Anschrift: | Spitalstraße 4, 73479 Ellwangen (Jagst) |
Telefon: | 0796184234 |
Fax: | 0796184310 |
E-Mail: | info@ellwangen.de |
Anschrift: | Schloss-Straße 20, 74405 Gaildorf |
Telefon: | 07971253125 |
Fax: | 07971253188 |
E-Mail: | stadt@gaildorf.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
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Durch das Gemeindegebiet fließt die Jagst, ein ca. 200 km langer Nebenfluss des Neckars. Der Besucher hat vom Burgbergturm einen reizenden Blick über die Schwäbische Alb.
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Stadtkasse bzw. Gemeindekasse ist als Teil der kommunalen Finanzverwaltung u. a. für die Überwachung des Zahlungsverkehrs und buchhalterische Aufgaben zuständig. Hingegen sind Kreiskassen regelmäßig für Kreisumlagen verantwortlich.
Die wesentlichen Aufgaben der Kassenverwaltung sind Kassageschäfte, die Kassenbuchhaltung, das Mahnwesen, die Überwachung des Zahlungsverkehrs und die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen. Für das Ausstellen von Spendenbescheinigungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen ist die Stadtkasse meist zuständig.
Gängige Forderungen der Ortsverwaltung sind kommunale Abgaben und Steuern. Dazu zählen u. a. Abwassergebühren und Grundsteuern. Die Höhe der Kommunalabgaben variiert regional.
Die Verwaltung des örtlichen Zahlungsverkehrs ist bedeutsam für die Arbeit der Kassenverwaltung. Forderungen (insb. kommunale Abgaben und Steuern) können von Bürgern und Gewerbetreibenden normalerweise bargeldlos (z. B. Lastschriftverfahren) oder über die Barkasse beglichen werden.
Die Stadtkasse ist regelmäßig als Vollstreckungsbehörde tätig, was eng mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs verbunden ist. Vollstreckungsbehörden können durch Vollziehungsbeamten tätig werden oder Zwangsversteigerungen bzw. Insolvenzverfahren einleiten.
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