Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Haller Straße 1, 74532 Ilshofen |
Telefon: | 0790470225 |
Fax: | 0790470212 |
E-Mail: | elke.adler@ilshofen.de |
Anschrift: | Münzstr. 1, 74523 Schwäbisch Hall |
Telefon: | 07917557494 |
Fax: | 07917557495 |
E-Mail: | info@lrasha.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Schloßstraße 10, 74592 Kirchberg an der Jagst |
Telefon: | 07954980114 |
Fax: | 07954980119 |
E-Mail: | info@kirchberg-jagst.de |
Anschrift: | Geislinger Straße 11, 74542 Braunsbach |
Telefon: | 07906940940 |
Fax: | 079069409494 |
E-Mail: | info@braunsbach.de |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 74423 Obersontheim |
Telefon: | 0797369618 |
Fax: | 0797369613 |
E-Mail: | info@obersontheim.de |
Anschrift: | Blaufeldener Straße 14, 74582 Gerabronn |
Telefon: | 0795260422 |
Fax: | 0795260441 |
E-Mail: | gabriele.kircher@gerabronn.de |
Anschrift: | Marktplatz 1, 74564 Crailsheim |
Telefon: | 079514031119 |
Fax: | 079514031400 |
E-Mail: | info@crailsheim.de |
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Ilshofen im Landkreis Schwäbisch-Hall liegt auf der Hohenloher Ebene an der Schmerach und wurde 1288 erstmals in einer Urkunde genannt. Große Bekanntheit hat Ilshofen vor allem durch die Burg Leofels sowie...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Standesamt ist die im Personenstandsgesetz festgelegten Aufgaben zuständig. In der Schweiz trägt diese Behörde den Namen Zivilstandsamt.
Die Aufgaben des Amts für Personenstandswesen sind meist auf Geburten, Eheschließungen und Todesfälle bezogen. U. a. sind Eintragungen in das Geburtenregister, der Vollzug der Eheschließung sowie das Beurkunden von Geburten, Ehen, Lebenspartnerschaften sowie Sterbefällen regelmäßige Aufgaben des Standesamts.
Die amtlichen Vorgänge im Rahmen des Personenstandswesens obliegen allgemein den Standesämtern. Unter Personenstand versteht man normalerweise Geburt, Eheschließung und Tod. Diese Personenstände sind entsprechend dem Personenstandsgesetz zu beurkunden.
Das Standesamt ist für die Beurkundung von Personenständen (z. B. Heirat, Geburt) verantwortlich. Demnach werden Eheurkunden, Geburtsurkunden und Sterbeurkunden vom Standesamt ausgestellt.
Bis ins 18. Jahrhundert war die Beurkundung von Personenstandsfällen Aufgabe der kirchlichen Pfarrämter, die mit der Führung der Kirchenregister betraut waren. Um 1800 wurden erste standesamtliche Bücher in Deutschland eingeführt. Im Jahr 1875 wurde im Zuge des Kulturkampfes von Otto von Bismarck das Personenstandswesen verstaatlicht.
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