Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Haller Straße 1, 74532 Ilshofen |
Telefon: | 0790470220 |
Fax: | 0790470212 |
E-Mail: | gemeinde@ilshofen.de |
Anschrift: | Münzstraße 1, 74523 Schwäbisch Hall |
Telefon: | 07917557261 |
Fax: | 079175597261 |
E-Mail: | info@lrasha.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Geislinger Straße 11, 74542 Braunsbach |
Telefon: | 07906940940 |
Fax: | 079069409494 |
E-Mail: | info@braunsbach.de |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 74423 Obersontheim |
Telefon: | 079736960 |
Fax: | 0797369613 |
E-Mail: | info@obersontheim.de |
Anschrift: | Blaufeldener Straße 14, 74582 Gerabronn |
Telefon: | 0795260445 |
Fax: | 0795260441 |
E-Mail: | peter.ebenhoech@gerabronn.de |
Anschrift: | Marktplatz 1, 74564 Crailsheim |
Telefon: | 079514031300 |
Fax: | 079514032276 |
E-Mail: | info@crailsheim.de |
Anschrift: | Raiffeisenstraße 1, 74585 Rot am See |
Telefon: | 0795538121 |
Fax: | 0795538155 |
E-Mail: | info@rotamsee.de |
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Ilshofen im Landkreis Schwäbisch-Hall liegt auf der Hohenloher Ebene an der Schmerach und wurde 1288 erstmals in einer Urkunde genannt. Große Bekanntheit hat Ilshofen vor allem durch die Burg Leofels sowie...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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