Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Münzstr. 1, 74523 Schwäbisch Hall |
Telefon: | 07917557241 |
Fax: | 07917557433 |
E-Mail: | info@lrasha.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Gymnasiumstraße 4, 74523 Schwäbisch Hall |
Telefon: | 0791751425 |
Fax: | 0791751463 |
E-Mail: | info@schwaebischhall.de |
Anschrift: | Hauptstraße 1, 74535 Mainhardt |
Telefon: | 07903915046 |
Fax: | 07903915055 |
E-Mail: | rathaus@mainhardt.de |
Anschrift: | Schlossstraße 20, 74632 Neuenstein |
Telefon: | 0794210521 |
Fax: | 0794210566 |
E-Mail: | stadtverwaltung@neuenstein.de |
Anschrift: | Geislinger Straße 11, 74542 Braunsbach |
Telefon: | 079069409411 |
Fax: | 079069409494 |
E-Mail: | info@braunsbach.de |
Anschrift: | Schloss-Straße 20, 74405 Gaildorf |
Telefon: | 07971253129 |
Fax: | 07971253188 |
E-Mail: | stadt@gaildorf.de |
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Michelfeld liegt ca. 5 km westlich von der Kreisstadt Schwäbisch Hall entfernt. Im Jahre 1282 wurde die klassische Pfarrkirche Peter und Paul erbaut.
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Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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