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Verwaltungsgerichte in Unterkirnach - Öffnungszeiten & Kontakt (Seite 3)

Info zu Verwaltungsgericht: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(9)
Verwaltungsgericht
333.89 km von Unterkirnach
Anschrift:Appellhofplatz, 50667 Köln
Telefon:022120660
Fax:02212066457
E-Mail:poststelle@vg-koeln.nrw.de
(2)
Verwaltungsgericht
341.18 km von Unterkirnach
Anschrift:Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen
Telefon:024194250
Fax:0241942583204
E-Mail:poststelle@vg-aachen.nrw.de
(4)
Thüringer Oberverwaltungsgericht
386.62 km von Unterkirnach
Anschrift:Kaufstr. 2-4, 99423 Weimar
Telefon:036432060
Fax:03643206100
E-Mail:postovg@thovg.thueringen.de
(5)
Verwaltungsgericht Weimar
387.13 km von Unterkirnach
Anschrift:Jenaer Str. 2a, 99425 Weimar
Telefon:03643413300
Fax:03643413333
E-Mail:postvgwe@vgwe.thueringen.de
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Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Verwaltungsgericht

Auf Basis der Verwaltungsgerichtsordnung und der jeweiligen Landesgesetzgebung ist das Verfassungsgericht die erste Instanz der Verwaltungsgerichtsbarkeit.

Zuständigkeiten der Verwaltungsgerichte

Vor Verwaltungsgerichten werden öffentlich-rechtliche Streitigkeiten verhandelt, die nicht verfassungsrechtlich entsprechend der Verwaltungsgerichtsordnung sind. Beispielsweise können Entscheidungen von Behörden aufgehoben werden oder Behörden zum Handeln verpflichtet werden. Ausgenommen sind solche Behörden, die für Sozialleistungen zuständig sind, da hier das Sozialgericht tätig wird.

Instanzen der Verwaltungsgerichtsbarkeit

Die Verwaltungsgerichte stellen regelmäßig die erste Instanz der Verwaltungsgerichtsbarkeit dar. Als Berufungsinstanz werden Verwaltungsgerichtshöfe bzw. Oberverwaltungsgerichte tätig. Revisionsinstanz ist das Bundesverwaltungsgericht.

Örtliche Zuständigkeit

Vorgaben zur örtlichen Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts sind in der Verwaltungsgerichtsordnung festgelegt. Grundlegend ist das Verwaltungsgericht zuständig, in dessen Gerichtsbezirk die beklagte Behörde ihren Sitz hat.

Verwaltungsgerichtsbarkeit in Deutschland

Als Teil der deutschen Gerichtsbarkeit dient die Verwaltungsgerichtsbarkeit der gerichtlichen Kontrolle von Verwaltungstätigkeiten.

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