Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Bei der Fruchtschranne 5, 72070 Tübingen |
Telefon: | 070712041850 |
Fax: | 0707120441051 |
E-Mail: | soziale-hilfen@tuebingen.de |
Anschrift: | Wilhelm-Keil-Straße 50, 72072 Tübingen |
Telefon: | 070712072002 |
Fax: | 070712072099 |
E-Mail: | soziales@kreis-tuebingen.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Kirchentellinsfurter Str. 9, 72127 Kusterdingen |
Telefon: | 07071130883 |
Fax: | 07071130888 |
E-Mail: | rathaus@kusterdingen.de |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 72138 Kirchentellinsfurt |
Telefon: | 0712190050 |
Fax: | 07121900550 |
E-Mail: | info@kirchentellinsfurt.de |
Anschrift: | Kirchstraße 6, 72119 Ammerbuch |
Telefon: | 0707391710 |
Fax: | 0707391717000 |
E-Mail: | info@ammerbuch.de |
Anschrift: | Hauptstr. 11, 72827 Wannweil |
Telefon: | 0712195850 |
Fax: | 07121958510 |
E-Mail: | info@gemeinde-wannweil.de |
Anschrift: | Lindenstraße 63, 72807 Gomaringen |
Telefon: | 07072915522 |
Fax: | 0707291551111 |
E-Mail: | info@gomaringen.de |
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Tübingen im gleichnamigen Landkreis ist sehr als Universitätsstadt bekannt und liegt im Neckartal, ca. 40km südlich von Stuttgart. 1231 wurde der Ort schon urkundlich mit Stadtrechten genannt und genießt...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.
Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.
Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.
Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.
Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.
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