Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Marktplatz 2, 84577 Tüßling |
Telefon: | 08633898819 |
Fax: | 08633898822 |
E-Mail: | info@tuessling.de |
Anschrift: | Bahnhofstr. 38, 84503 Altötting |
Telefon: | 08671502412 |
Fax: | 08671502250 |
E-Mail: | kanzlei@lra-aoe.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Hauptstraße 5, 84576 Teising |
Telefon: | 086335063914 |
Fax: | 086335063924 |
E-Mail: | rathaus@teising.de |
Anschrift: | Monhamer Weg 1, 84570 Polling |
Telefon: | 08633897516 |
Fax: | 08633897530 |
E-Mail: | bauamt@vgem-polling.bayern.de |
Anschrift: | Rathausplatz 11, 84579 Unterneukirchen |
Telefon: | 08634988218 |
Fax: | 08634988278 |
E-Mail: | info@unterneukirchen.de |
Anschrift: | Kapellplatz 2a, 84503 Altötting |
Telefon: | 08671506221 |
Fax: | 08671506234 |
E-Mail: | info@altoetting.de |
Anschrift: | Hauptstraße 26, 84513 Töging am Inn |
Telefon: | 08631900441 |
Fax: | 08631900450 |
E-Mail: | rathaus@toeging.de |
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Tüßling ist ein Markt im bayrischen Landkreis Altötting, erstmalig zu Beginn des 8. Jahrhunderts erwähnt. Bekannt ist der Ort durch das Renaissance-Schloss Tüßling, eine beliebte Attraktion bei...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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