Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Hirschwalder Str. 27, 92286 Rieden |
Telefon: | 09624920218 |
Fax: | 09624920227 |
E-Mail: | info@rieden.com |
Anschrift: | Hockermühlstraße 53, 92224 Amberg |
Telefon: | 09621390 |
Fax: | 0962139698 |
E-Mail: | poststelle@amberg-sulzbach.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Hauptstr. 4, 92266 Ensdorf |
Telefon: | 09624903330 |
Fax: | 096249033319 |
E-Mail: | gemeinde@ensdorf.de |
Anschrift: | Rathausstr. 1, 92287 Schmidmühlen |
Telefon: | 0947494030 |
Fax: | 09474940333 |
E-Mail: | markt@schmidmuehlen.de |
Anschrift: | Schulstraße 8, 92263 Ebermannsdorf |
Telefon: | 09624920320 |
Fax: | 09624920325 |
E-Mail: | michallok@ebermannsdorf.de |
Anschrift: | Marktplatz 19, 92277 Hohenburg |
Telefon: | 0962692110 |
Fax: | 09626921144 |
E-Mail: | markt@hohenburg.de |
Anschrift: | Spitalgarten 1, 92421 Schwandorf |
Telefon: | 0943145224 |
Fax: | 0943145212 |
E-Mail: | info@schwandorf.de |
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Rieden im Landkreis Amberg-Sulzbach umfasst Rieden und Vilshofen und liegt in der Region Oberpfalz-Nord. Zahreiche Sehenswürdigkeiten prägen das Ortsbild, so die Wieskirche am Pfarrberg von 1751, die...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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