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Landwirtschaftsgericht Aschaffenburg

Erthalstr. 3, 63739 Aschaffenburg

(keine Bewertungen)
Telefon:060213980
Fax:060213983000
E-Mail:poststelle@ag-ab.bayern.de
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Die Zuständigkeit der Landwirtschaftsgerichte ist entsprechend dem Gesetz über das gerichtliche Verfahren in Landwirtschaftssachen organisiert. Insofern befasst sich das Landwirtschaftsgericht im Allgemeinen mit der Erteilung von Hoffolgezeugnissen, mit Angelegenheiten zur Höfeordnung sowie Landpachtverträgen und Grundstücksverkehrsgenehmigungen.


Top 3 der häufigsten Fragen aus den Landwirtschaftsgericht-FAQ

Weitere Fragen

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Landwirtschaftsgericht Aschaffenburg: Informationen zu Landwirtschaftsgericht Aschaffenburg

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Landwirtschaftsgericht

Das Landwirtschaftsgericht stellt die erste Instanz (Amtsgericht) in gerichtlichen Verfahren in Landwirtschaftssachen dar.

LwVG

Die Abkürzung LwVG steht für das Gesetz über das gerichtliche Verfahren in Landwirtschaftssachen, kurz: Landwirtschaftsverfahrensgesetz. Den Gesetzestext kann man auf der Website des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz einsehen.

Landwirtschaftssachen

Unter Landwirtschaftssachen versteht man allgemein Rechtsstreitigkeiten, die vor Landwirtschaftsgerichten verhandelt werden. Z. B. Streitigkeiten über die Höfeordnung, das Grundstücksverkehrsgesetz oder die Landpacht sind typische Rechtsstreitigkeiten bzw. Landwirtschaftssachen.

Rechtsstreitigkeiten vor Landwirtschaftsgerichten

Häufig werden vor dem Landwirtschaftsgericht Streitigkeiten bzw. der Erteilung von Hoffolgezeugnissen oder Erbscheinen verhandelt. U. a. finden auch Rechtsstreitigkeiten zur Anwendung der Höfeordnung, zu Landpachtverträgen statt.

Höfeordnung

Das Bundesgesetz zur Erbschaftsregelung eines Bauernhofs wird als Höfeordnung bezeichnet. In einigen Bundesländern gelten höferechtliche Sonderregelungen.