Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Rathausplatz 8, 83435 Bad Reichenhall |
Telefon: | 08651775265 |
Fax: | 08651775204 |
E-Mail: | info@stadt-bad-reichenhall.de |
Anschrift: | Salzburger Str. 64, 83435 Bad Reichenhall |
Telefon: | 08651773547 |
Fax: | 08651773111 |
E-Mail: | poststelle@lra-bgl.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Großgmainer Str. 12, 83457 Bayerisch Gmain |
Telefon: | 08651978417 |
Fax: | 08651978430 |
E-Mail: | hans.gruber@bayerisch.gmain.de |
Anschrift: | Berchtesgadener Str. 12, 83458 Schneizlreuth |
Telefon: | 086655229721 |
Fax: | 086655229730 |
E-Mail: | poststelle@schneizlreuth.de |
Anschrift: | Thomastraße 2, 83451 Piding |
Telefon: | 08651765918 |
Fax: | 08651765924 |
E-Mail: | gemeinde@piding.de |
Anschrift: | Rathausplatz 5, 83334 Inzell |
Telefon: | 08665986933 |
Fax: | 08665986950 |
E-Mail: | info@gemeinde-inzell.de |
Anschrift: | Dorfplatz 4, 83454 Anger |
Telefon: | 08656988918 |
Fax: | 08656988915 |
E-Mail: | gemeinde@anger.de |
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Bad Reichenhall im Landkreis Berchtesgadener Land ist eine Kurstadt mit vielen Solequellen und Solebädern und wird ab 2009 ein Hochchulstandort sein. An der Saalach gelegen, wurde Bad Reichenhall schon 1156...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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