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Hochbauämter in Cham (Landkreis) - Öffnungszeiten (Seite 4)

Info zu Hochbauamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(1)
Bauamt (Verwaltungsgemeinschaft Tiefenbach)
24.81 km von Cham (Landkreis)
Anschrift:Hauptstr. 33, 93464 Tiefenbach
Telefon:09673922114
Fax:09673922130
E-Mail:poststelle@tiefenbach-opf.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 7:30-12 Uhr sowie Mo 13-16 Uhr und Do 13-18 Uhr
(1)
Bauamt
27.98 km von Cham (Landkreis)
Anschrift:Schulweg 4, 93462 Lam
Telefon:09943941511
Fax:09943941522
E-Mail:susanne.amberger@markt-lam.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(1)
Bauamt
32.28 km von Cham (Landkreis)
Anschrift:Rathausweg 1A, 93470 Lohberg
Telefon:0994394130
Fax:09943941320
E-Mail:poststelle@lohberg.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 7.30-12 Uhr sowie nach Vereinbarung
31 - 33 von 33
Weitere Behörden in der Nähe von Cham (Landkreis)

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(1)
Bauamt
0.2 km von Cham (Landkreis)
Anschrift:Marktplatz 2, 93413 Cham
Telefon:099718579111
E-Mail:poststelle@cham.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Di 7:30-12 Uhr und 13-16 Uhr
Mi+Fr 7:30-12 Uhr
Do 7:30-13 Uhr und 14-17 Uhr
(4)
Bauamt des Landkreises - Hochbauamt
1.32 km von Cham (Landkreis)
Anschrift:Rachelstraße 6, 93413 Cham
Telefon:0997178353
Fax:09971845353
E-Mail:poststelle@lra.landkreis-cham.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Öffnungszeiten:
Mo-Do 8-16 Uhr Fr 8-12 Uhr
bitte mit Terminvereinbarung
(1)
Bauamt
2.95 km von Cham (Landkreis)
Anschrift:Rathausplatz 1, 93497 Willmering
Telefon:099719964010
Fax:0997199640121
E-Mail:poststelle@willmering.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Di 8-12 Uhr und 13-17 Uhr
Mi 8-12 Uhr
Do 8-12 Uhr und 13-18 Uhr
Fr 8-12:30 Uhr
(1)
Bauamt
4.36 km von Cham (Landkreis)
Anschrift:Rhanwaltinger Str. 4, 93494 Waffenbrunn
Telefon:0997148710
Fax:09971487120
E-Mail:poststelle@waffenbrunn.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 7.30 - 12.00 und Di 13.00 - 17.00 Uhr, Do 13.00 - 18.00 Uhr
(1)
Bauamt
6.11 km von Cham (Landkreis)
Anschrift:Kindergartenweg 3, 93466 Chamerau
Telefon:09944341712
Fax:099443417312
E-Mail:poststelle@chamerau.de
Öffnungs­zeiten:Mo.-Fr.:08.00-12.00 Uhr; Mo:13.00-16.30 Uhr; Do:13.00-18.00 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Hochbauamt Cham (Landkreis)
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Hochbauamt

Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.

Aufgaben des Bauamtes

Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.

Unterscheidung: Bauamt und Bauaufsichtsbehörde

Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.

Baugenehmigungsverfahren

Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.

Bauleitplanung des öffentlichen Bauwesens

Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.

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