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Sozialämter in Petershausen - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(2)
Sozialamt
1.59 km von Petershausen
Anschrift:Bürgermeister-Rädler-Straße 3, 85238 Petershausen
Telefon:081375340
Fax:0813753425
E-Mail:info@petershausen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr, Do 15-18 Uhr
(5)
Sozialamt des Landkreises - Sozialamt
15.64 km von Petershausen
Anschrift:Weiherweg 16, 85221 Dachau
Telefon:08131741941
Fax:0813174111941
E-Mail:poststelle@lra-dah.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 14-18 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Petershausen

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(2)
Sozialamt
3.79 km von Petershausen
Anschrift:Schulweg 1, 85256 Vierkirchen
Telefon:0813993140
Fax:08139931450
E-Mail:info@vierkirchen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00-12.00 Uhr, Do 14.00-18.00 Uhr
(1)
Sozialamt
4.27 km von Petershausen
Anschrift:Petershauser Straße 1, 85411 Hohenkammer
Telefon:0813793850
Fax:08137938510
E-Mail:info@hohenkammer.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr, zusätzlich Do 14-18 Uhr
(1)
Sozialamt
5.13 km von Petershausen
Anschrift:Frühlingstr. 11, 85258 Weichs
Telefon:0813693040
Fax:08136930444
E-Mail:gemeinde@weichs.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Mi, Fr 8.00 - 12.00 Uhr, Do 8.00 - 11.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
(1)
Sozialamt
6.27 km von Petershausen
Anschrift:Poststr. 1, 85305 Jetzendorf
Telefon:08137930113
Fax:081379301913
E-Mail:poststelle@jetzendorf.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(1)
Sozialamt
7.45 km von Petershausen
Anschrift:Hauptstr. 21, 85777 Fahrenzhausen
Telefon:08133930216
Fax:08133930220
E-Mail:gemeinde@fahrenzhausen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00 - 12.00, Do 14.00 - 18.00 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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