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Sozialämter in Iggensbach - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(2)
Sozialamt
1.54 km von Iggensbach
Anschrift:Hauptstr. 39, 94547 Iggensbach
Telefon:09903932010
Fax:09903932030
E-Mail:dick@iggensbach.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 7.30 Uhr - 12.00 Uhr und Mi 13.00 Uhr - 18.00 Uhr
(0)
Sozialamt des Landkreises
19.02 km von Iggensbach
Anschrift:Herrenstraße 18, 94469 Deggendorf
Telefon:09913100315
Fax:0991310041250
E-Mail:poststelle@lra-deg.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Öffnungszeiten:
Mo+Mi 7:30-12:30 Uhr
Di 7:30-12:30 Uhr und 13:30-16 Uhr
Do 7:30-17 Uhr
Fr 7:30-12 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Iggensbach

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(1)
Sozialamt
3.28 km von Iggensbach
Anschrift:Marktplatz 12, 94508 Schöllnach
Telefon:09903930327
Fax:09903930330
E-Mail:poststelle@schoellnach.de
Öffnungs­zeiten:Mo. - Fr. 8-00 - 12.00 Uhr Mi. 14.00 - 18.00 Uhr
(2)
Sozialamt
6.31 km von Iggensbach
Anschrift:Rathausstr. 1, 94544 Hofkirchen
Telefon:08545971811
Fax:08545971828
E-Mail:ewo@hofkirchen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 13-17 Uhr
(2)
Sozialamt
8.13 km von Iggensbach
Anschrift:Prof.-Reiter-Str. 2, 94535 Eging am See
Telefon:0854496120
Fax:08544961221
E-Mail:poststelle@eging.de
Öffnungs­zeiten:Mo. - Fr. 08.00 - 12.00 Uhr, Mo., Di., Do. 13.30 - 15.00 Uhr
(1)
Sozialamt
9.03 km von Iggensbach
Anschrift:Osterhofener Str. 2, 94550 Künzing
Telefon:08549973114
Fax:08549973111
E-Mail:info@kuenzing.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:00-12:00 Uhr sowie Mi 14:00-18:00 Uhr
(2)
Sozialamt
9.57 km von Iggensbach
Anschrift:Schwanenkirchner Str. 2, 94577 Winzer
Telefon:0990193570
Fax:09901935729
E-Mail:poststelle@winzer.bayern.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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