Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Hauptstr. 28, 94551 Lalling |
Telefon: | 099048312131 |
Fax: | 099048312128 |
E-Mail: | poststelle@vgem-lalling.bayern.de |
Anschrift: | Herrenstraße 18, 94469 Deggendorf |
Telefon: | 09913100440 |
Fax: | 0991310041250 |
E-Mail: | poststelle@lra-deg.bayern.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Hauptstr. 8, 94530 Auerbach |
Telefon: | 099019026114 |
Fax: | 099019026120 |
E-Mail: | gemeinde@auerbach.bayern.de |
Anschrift: | Hauptstr. 34, 94253 Bischofsmais |
Telefon: | 09920940417 |
Fax: | 09920940440 |
E-Mail: | poststelle@bischofsmais.landkreis-regen.de |
Anschrift: | Franz-Josef-Strauß-Str. 3, 94469 Deggendorf |
Telefon: | 09912960440 |
Fax: | 09912960199 |
E-Mail: | hartmut.krause@deggendorf.de |
Anschrift: | Hauptstr. 2, 94539 Grafling |
Telefon: | 09912903612 |
Fax: | 09912903620 |
E-Mail: | info@grafling.de |
Anschrift: | Mimminger Str. 2, 94491 Hengersberg |
Telefon: | 09901930724 |
Fax: | 09901930740 |
E-Mail: | routschka.c@hengersberg.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
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Schaufling ist eine niederbayerische Gemeinde im Landkreis Deggendorf. Eine erste urkundliche Erwähnung der Ortschaft ist auf das Jahr 1298 datiert. Sehenswert ist die Pfarrkirche Hl. 14 Nothelfer.
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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