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Anschrift: | Hochstiftstr. 2, 89438 Holzheim |
Telefon: | 09075950917 |
Fax: | 09075950923 |
E-Mail: | kontakt@vgem-holzheim.de |
Anschrift: | Große Allee 24, 89407 Dillingen an der Donau |
Telefon: | 0907151114 |
Fax: | 0907151101 |
E-Mail: | poststelle@landratsamt.dillingen.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Hauptstr. 28, 89356 Haldenwang |
Telefon: | 0822296760 |
Fax: | 08222967640 |
E-Mail: | info@vgem-hw.de |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 86450 Altenmünster |
Telefon: | 0829596900 |
Fax: | 08295969040 |
E-Mail: | info@altenmuenster.de |
Anschrift: | Königstraße 37/38, 89407 Dillingen an der Donau |
Telefon: | 09071540 |
Fax: | 0907154199 |
E-Mail: | stadtdlg@dillingen-donau.de |
Anschrift: | Herzog-Georg-Straße 17, 89415 Lauingen (Donau) |
Telefon: | 09072998136 |
Fax: | 09072998194 |
E-Mail: | stadt@lauingen.de |
Anschrift: | Marktstr. 19, 89362 Offingen |
Telefon: | 08224969760 |
Fax: | 08224969730 |
E-Mail: | info@offingen.de |
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Die Gemeinde Glött liegt im bayerischen Landkreis Dillingen a.d. Donau. Das kulturelle Leben ist stark von den örtlichen Vereinen geprägt. Bekannt ist Glött bei Musikfans durch die Open Air...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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