Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Marienplatz 6, 89426 Wittislingen |
Telefon: | 09076950929 |
Fax: | 0907691202 |
E-Mail: | zentrale@vg-wittislingen.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Marktplatz 9, 89561 Dischingen |
Telefon: | 073278121 |
Fax: | 073278143 |
E-Mail: | info@dischingen.de |
Anschrift: | Herzog-Georg-Straße 17, 89415 Lauingen (Donau) |
Telefon: | 09072998172 |
Fax: | 09072998196 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Ringstr. 35, 89428 Syrgenstein |
Telefon: | 0907770932 |
Fax: | 0907770950 |
E-Mail: | egger@syrgenstein.de |
Anschrift: | Herzog-Philipp-Ludwig-Str. 10, 89420 Höchstädt an der Donau |
Telefon: | 090744427 |
Fax: | 090744455 |
E-Mail: | info@hoechstaedt.de |
Anschrift: | Königstraße 37/38, 89407 Dillingen an der Donau |
Telefon: | 09071540 |
Fax: | 0907154199 |
E-Mail: | stadtdlg@dillingen-donau.de |
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Mödingen, eine kleine Gemeinde im Landkreis Dillingen an der Donau, gehört der Verwaltungsgemeinschaft Wittislingen an. Eine urkundliche Erwähnung der Ansiedlung geht bereits auf das Hochmittelalter...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Stadtkasse bzw. Gemeindekasse ist als Teil der kommunalen Finanzverwaltung u. a. für die Überwachung des Zahlungsverkehrs und buchhalterische Aufgaben zuständig. Hingegen sind Kreiskassen regelmäßig für Kreisumlagen verantwortlich.
Die wesentlichen Aufgaben der Kassenverwaltung sind Kassageschäfte, die Kassenbuchhaltung, das Mahnwesen, die Überwachung des Zahlungsverkehrs und die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen. Für das Ausstellen von Spendenbescheinigungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen ist die Stadtkasse meist zuständig.
Gängige Forderungen der Ortsverwaltung sind kommunale Abgaben und Steuern. Dazu zählen u. a. Abwassergebühren und Grundsteuern. Die Höhe der Kommunalabgaben variiert regional.
Die Verwaltung des örtlichen Zahlungsverkehrs ist bedeutsam für die Arbeit der Kassenverwaltung. Forderungen (insb. kommunale Abgaben und Steuern) können von Bürgern und Gewerbetreibenden normalerweise bargeldlos (z. B. Lastschriftverfahren) oder über die Barkasse beglichen werden.
Die Stadtkasse ist regelmäßig als Vollstreckungsbehörde tätig, was eng mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs verbunden ist. Vollstreckungsbehörden können durch Vollziehungsbeamten tätig werden oder Zwangsversteigerungen bzw. Insolvenzverfahren einleiten.
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