Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Obere Stadt 1, 84130 Dingolfing |
Telefon: | 0873187426 |
Fax: | 0873187100 |
E-Mail: | info@landkreis-dingolfing-landau.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Luitpoldstraße 29b, 84026 Landshut |
Telefon: | 0871882300 |
Fax: | 087124570 |
E-Mail: | stadtjugendamt@landshut.de |
Anschrift: | Veldener Straße 15, 84036 Landshut |
Telefon: | 08714084855 |
Fax: | 08714081001 |
E-Mail: | poststelle@landkreis-landshut.de |
Anschrift: | Leutnerstraße 15, 94315 Straubing |
Telefon: | 094219730 |
Fax: | 09421973230 |
E-Mail: | landratsamt@landkreis-straubing-bogen.de |
Anschrift: | Am Platzl 31, 94315 Straubing |
Telefon: | 094219440 |
Fax: | 0942194460250 |
E-Mail: | jugendamt@straubing.de |
Anschrift: | Töginger Str. 18, 84453 Mühldorf am Inn |
Telefon: | 08631699770 |
Fax: | 08631699699 |
E-Mail: | poststelle@lra-mue.de |
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Loiching liegt im niederbayerischen Landkreis Dingolfing-Landau. Die Gemeinde besteht aus 45 Ortsteilen, Weilern und Einöden. Loiching wurde bereits im Jahre 885 erstmals urkundlich erwähnt. Zu den...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Jugendamt ist eine Verwaltungsbehörde, die sich entsprechend SGB VIII um die Kinder- und Jugendhilfe kümmert.
Bereits um 1900 wurde die öffentliche Jugendwohlfahrt mit kommunalen Behörden zusammengeführt. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die Einrichtung von Jugendämtern auf kommunaler Ebene vorgeschrieben. Seither fußt die Struktur des Jugendamtes allgemein auf der Verwaltung und dem Jugendhilfeausschuss.
Normalerweise besitzt jede Kommune in Deutschland eine behördliche Jugendhilfeeinrichtung, während auf Landkreisebene ein Kreisjugendamt besteht. Die Dienst- bzw. Fachaufsicht obliegt meist den Bürgermeistern oder Landräten.
Das Jugendamt erbringt im Rahmen der sozialen Dienstleistungen des Jugendschutz Jugendhilfeleistungen (z. B. Elterngeld, Kindergeld). Allgemeine Aufgaben der Jugendämter sind u. a. die Förderung von Jugendarbeit, die Jugendsozialarbeit, Hilfen zur Erziehung, die Kinderförderung sowie Beratungsangebote (z. B. zu Adoptionen).
Der Begriff Jugendschutz umschreibt allgemeine Regelungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor gesundheitlichen, sittlichen oder anderen Gefahren. In Deutschland sind Jugendschutzregelungen u. a. im Jugendarbeitsschutzgesetz, im Sozialgesetzbuch VIII und im Jugendschutzgesetz zu finden.
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