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Sozialämter in Marxheim - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(1)
Sozialamt
1.41 km von Marxheim
Anschrift:Pfalzstr. 2, 86688 Marxheim
Telefon:090971001
Fax:090971702
E-Mail:info@gemeinde-marxheim.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(9)
Sozialamt des Landkreises
11.48 km von Marxheim
Anschrift:Pflegstr. 2, 86609 Donauwörth
Telefon:0906740
Fax:090674273
E-Mail:info@lra-donau-ries.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 7.30 - 12.30 & Do 14.00 - 17.00 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Marxheim

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(3)
Sozialamt (VG Rain)
7.28 km von Marxheim
Anschrift:Münchner Str. 42, 86641 Rain
Telefon:0909050120
Fax:090905012900
E-Mail:info@vg-rain.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00-12.30 Uhr, Mo, Di, Do 14.00-16.00 Uhr
(1)
Sozialamt
8.25 km von Marxheim
Anschrift:Marktstr. 18, 86643 Rennertshofen
Telefon:0843494070
Fax:08434940744
E-Mail:info@rennertshofen.de
Öffnungs­zeiten:Mo - Fr 7.30 bis 12.00 Uhr, Mi 13.00 bis 18.00 Uhr
(2)
Sozialamt
8.37 km von Marxheim
Anschrift:Marktplatz 13, 86666 Burgheim
Telefon:084329412133
Fax:084329412109
E-Mail:verwaltung@burgheim.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12:30 Uhr sowie Mo 14-16 Uhr und Do 14-18 Uhr
(1)
Sozialamt
10.34 km von Marxheim
Anschrift:Münsterplatz 5, 86687 Kaisheim
Telefon:09099966012
Fax:090999660712
E-Mail:sekretariat@kaisheim.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo 14-17 Uhr und Do 14-18 Uhr
(1)
Sozialamt
10.45 km von Marxheim
Anschrift:Eggelstetter Str. 3, 86698 Oberndorf am Lech
Telefon:0909096950
Fax:09090969598
E-Mail:gemeinde@oberndorf-am-lech.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-11:30 Uhr sowie Do 16-18 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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