Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Münchner Str. 42, 86641 Rain |
Telefon: | 090905012150 |
Fax: | 090905012900 |
E-Mail: | info@vg-rain.de |
Anschrift: | Pflegstr. 2, 86609 Donauwörth |
Telefon: | 0906740 |
Fax: | 090674273 |
E-Mail: | info@lra-donau-ries.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Marktplatz 13, 86666 Burgheim |
Telefon: | 084329412100 |
Fax: | 084329412119 |
E-Mail: | verwaltung@burgheim.de |
Anschrift: | Eggelstetter Str. 3, 86698 Oberndorf am Lech |
Telefon: | 0909096950 |
Fax: | 09090969598 |
E-Mail: | gemeinde@oberndorf-am-lech.de |
Anschrift: | Pfalzstr. 2, 86688 Marxheim |
Telefon: | 09097100212 |
Fax: | 090971702 |
E-Mail: | geschaeftsleitung@gemeinde-marxheim.de |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 86663 Asbach-Bäumenheim |
Telefon: | 090629690 |
E-Mail: | info@asbach-baeumenheim.de |
Anschrift: | Bräugarten 1, 86676 Ehekirchen |
Telefon: | 08435940830 |
Fax: | 08435940815 |
E-Mail: | rosi.schmalbach@ehekirchen.de |
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Rain im Landkreis Donau-Ries liegt an der Mündung des Lech in die Donau, ca. 40km nördlich von Augsburg und fand 1257 seine erste schriftliche Erwähnung. Zahlreiche Sehenswürdigkeiten prägen das...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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