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Sozialämter in Glonn - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(1)
Sozialamt
0.05 km von Glonn
Anschrift:Marktplatz 1, 85625 Glonn
Telefon:08093909721
Fax:08093909711
E-Mail:sozialamt@glonn.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00 - 12.00 Uhr, Do 14.00 - 18.00 Uhr
(3)
Sozialamt des Landkreises
12.41 km von Glonn
Anschrift:Eichthalstraße 5, 85560 Ebersberg
Telefon:08092823120
Fax:080928239120
E-Mail:poststelle@lra-ebe.de
Öffnungs­zeiten:Servicezeiten Empfang:
Mo-Mi 7:30-17 Uhr
Do 7:30-18 Uhr
Fr 7:30-12:30 Uhr
Terminvereinbarung erbeten
Weitere Behörden in der Nähe von Glonn

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(1)
Sozialamt
6.76 km von Glonn
Anschrift:Kirchgasse 4, 85653 Aying
Telefon:0809590950
Fax:080952353
E-Mail:gemeinde@aying.de
Öffnungs­zeiten:Montag - Freitag 08.00 - 11.30 Uhr, Donnerstag 16.00 - 18.00 Uhr
(4)
Sozialamt
9.12 km von Glonn
Anschrift:Ollinger Str. 10, 83620 Feldkirchen-Westerham
Telefon:0806397030
Fax:080639703198
E-Mail:info@feldkirchen-westerham.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:00-12:00, Di 14:00-16:30, Do 14:00-18:00
(4)
Sozialamt
9.72 km von Glonn
Anschrift:Rathausstr. 1, 85614 Kirchseeon
Telefon:0809155270
Fax:080915529970
E-Mail:marina.herceg@kirchseeon.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr, Di 14-16 Uhr, Do 14-18 Uhr
(1)
Sozialamt
9.81 km von Glonn
Anschrift:Marktplatz 28, 85567 Grafing bei München
Telefon:0809270314
Fax:0809270337
E-Mail:info@grafing.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(1)
Sozialamt
10.4 km von Glonn
Anschrift:Bahnhofstr. 1, 85617 Aßling
Telefon:08092819436
Fax:08092819460
E-Mail:vg.assling@vg-assling.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 14-18 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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