Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Berger Str. 3, 85643 Steinhöring |
Telefon: | 08094909221 |
Fax: | 08094909280 |
E-Mail: | info@gemeinde-steinhoering.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Marienplatz 1, 85560 Ebersberg |
Telefon: | 0809282550 |
Fax: | 08092825599 |
E-Mail: | info@ebersberg.de |
Anschrift: | Schulstr. 3, 83539 Pfaffing |
Telefon: | 08076919824 |
Fax: | 08076919813 |
E-Mail: | poststelle@vgem-pfaffing.de |
Anschrift: | Haager Str. 5, 83562 Maitenbeth |
Telefon: | 08076916624 |
Fax: | 08076916620 |
E-Mail: | poststelle@vg-maitenbeth.de |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 85664 Hohenlinden |
Telefon: | 08124531221 |
Fax: | 08124531225 |
E-Mail: | poststelle@hohenlinden.de |
Anschrift: | Marktplatz 28, 85567 Grafing bei München |
Telefon: | 080927030 |
Fax: | 0809270397 |
E-Mail: | info@grafing.de |
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Steinhöring ist eine Gemeinde, die im oberbayerischen Landkreis Ebersberg liegt. Eine erste urkundliche Erwähnung der Ortschaft ist für das Jahr 824 nachgewiesen. Die Stadt Wasserburg befindet sich etwa...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Kämmerei ist ein Teil der kommunalen Finanzverwaltung und normalerweise für eine Stadt bzw. einen Ort zuständig.
Historisch geht der Begriff „Kämmerer“ auf das Hof- und Klosteramt Camerarius zurück, was wiederum auf das lateinische „camera“ für Kammer bzw. Schatzkammer zurückzuführen ist. Bereits im Mittelalter bestanden Kämmereien für fürstliche Höfe und Klosterbetriebe.
Die Finanzverwaltung ist normalerweise dreistufig aufgebaut, sodass sie die Kämmerei, die Kassenverwaltung (auch: Stadtkasse) sowie die Steuerabteilung umfasst. Häufig sind jedoch Kämmereien und Steuerverwaltungen organisatorisch zusammengefasst.
Die Kämmerei ist als wichtiger Bestandteil der kommunalen Finanzverwaltung für die Erhebung von örtlichen Verbrauchsgebühren und Steuern verantwortlich (z. B. Hundesteuer, Abwassergebühr). Weitere Aufgaben sind u. a. die Vermögensverwaltung, die Finanzwirtschaft, das Rechnungswesen und das Finanzcontrolling.
Einige Steuern und örtliche Gebühren werden im Allgemeinen von den Kommunen erhoben. Hierzu zählen die Hundesteuer, die Gewerbesteuer und die Grundsteuer. Die Erhebung von Steuern und Gebühren richtet sich regelmäßig nach den Steuer- und Gebührenverordnungen des jeweiligen Bundeslandes und des Ortes.
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