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Sozialämter in Pastetten - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(1)
Sozialamt
1.34 km von Pastetten
Anschrift:Fröbelweg 1, 85669 Pastetten
Telefon:08124444311
Fax:08124444329
E-Mail:info@pastetten.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:00 - 12:00 Uhr, Do 14:00 - 18:00 Uhr
(6)
Sozialamt des Landkreises
11.37 km von Pastetten
Anschrift:Alois-Schießl-Platz 2, 85435 Erding
Telefon:08122581195
Fax:08122581339
E-Mail:SG22-1@lra-ed.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 7:30-12:30 Uhr sowie Di+Do 14-17 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Pastetten

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(1)
Sozialamt
3.83 km von Pastetten
Anschrift:Erdinger Str. 8a, 85457 Wörth
Telefon:08122975917
Fax:08122975955
E-Mail:rathaus@vg-hoerlkofen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:00 - 12:00 Uhr, Di 14:00 - 18:00 Uhr
(4)
Sozialamt
4.09 km von Pastetten
Anschrift:Hauptstr. 15, 85659 Forstern
Telefon:08124531711
Fax:08124531723
E-Mail:natascha.hintereder@gmd-forstern.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Mi-Fr 8-12 Uhr
Di 9-12 Uhr
Do zusätzlich 14-18 Uhr
(3)
Sozialamt
4.85 km von Pastetten
Anschrift:Mühldorfer Str. 4, 85661 Forstinning
Telefon:08121930922
Fax:08121930930
E-Mail:gemeinde@forstinning.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr, Do 14-18 Uhr
(6)
Sozialamt
5.39 km von Pastetten
Anschrift:Schloßplatz 2, 85570 Markt Schwaben
Telefon:0812141836
Fax:0812141850
E-Mail:poststelle@markt-schwaben.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mi 13:30-18 Uhr
(1)
Sozialamt
7.02 km von Pastetten
Anschrift:St.-Martin-Str. 9, 85467 Neuching
Telefon:08123932661
Fax:08123932680
E-Mail:info@vg-oberneuching.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:00 - 12:00 Uhr, Mi 14:00 - 18:00 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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