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Sozialämter in Taufkirchen (Vils) - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(6)
Sozialamt
0.6 km von Taufkirchen (Vils)
Anschrift:Rathausplatz 1, 84416 Taufkirchen (Vils)
Telefon:080843740
Fax:080843723
E-Mail:verwaltung@taufkirchen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00-12.00 Uhr, Do 14.00-19.00 Uhr
(6)
Sozialamt des Landkreises
17.24 km von Taufkirchen (Vils)
Anschrift:Alois-Schießl-Platz 2, 85435 Erding
Telefon:08122581195
Fax:08122581339
E-Mail:SG22-1@lra-ed.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 7:30-12:30 Uhr sowie Di+Do 14-17 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Taufkirchen (Vils)

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(2)
Sozialamt (Verwaltungsgemeinschaft Steinkirchen)
4.68 km von Taufkirchen (Vils)
Anschrift:Am Kirchberg 2, 84439 Steinkirchen
Telefon:080849487531
Fax:080849487599
E-Mail:poststelle@vg-steinkirchen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:00 - 12:00 Uhr, Di 14:00 - 16:00 Uhr, Do 14:00 - 18:00 Uhr
(1)
Sozialamt
8.67 km von Taufkirchen (Vils)
Anschrift:Rathausplatz 2, 84405 Dorfen
Telefon:080814110
Fax:08081411140
E-Mail:rathaus@dorfen.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(2)
Sozialamt (Niederbayern)
9.09 km von Taufkirchen (Vils)
Anschrift:Bahnhofstr. 42, 84149 Velden
Telefon:087422880
Fax:0874228841
E-Mail:info@vg-velden.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00 - 12.00 & Mo, Do 14.00 - 16.00 Uhr, Di 14.00 - 18.00 Uhr
(2)
Sozialamt
10.2 km von Taufkirchen (Vils)
Anschrift:Rathausplatz 1, 85447 Fraunberg
Telefon:0876273200
Fax:08762732099
E-Mail:info@fraunberg.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(1)
Sozialamt (Oberbayern)
11.19 km von Taufkirchen (Vils)
Anschrift:Rathausplatz 1, 85461 Bockhorn
Telefon:0812299530
Fax:08122995318
E-Mail:gemeinde@bockhorn-obb.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mi 14-18 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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