Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Hornschuchallee 20, 91301 Forchheim |
Telefon: | 09191861060 |
Fax: | 09191861068 |
E-Mail: | kontakt@vhs-forchheim.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Marktplatz 6, 91054 Erlangen |
Telefon: | 091318031526 |
Fax: | 09131803491526 |
E-Mail: | poststelle@erlangen-hoechstadt.de |
Anschrift: | Fahrstr. 18, 91054 Erlangen |
Telefon: | 09131862850 |
Fax: | 09131862587 |
E-Mail: | sportamt@stadt.erlangen.de |
Anschrift: | Wasserstraße 4, 90762 Fürth |
Telefon: | 09119741901 |
Fax: | 09119741903 |
E-Mail: | sport@fuerth.de |
Anschrift: | Hauptwachstraße 16, 96047 Bamberg |
Telefon: | 0951870 |
Fax: | 0951871917 |
E-Mail: | stadtverwaltung@stadt.bamberg.de |
Anschrift: | Ludwigstr. 23, 96052 Bamberg |
Telefon: | 095185621 |
Fax: | 095185125 |
E-Mail: | poststelle@lra-ba.bayern.de |
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Die Gemeinde Hausen liegt im Landkreis Forchheim im Freistaat Bayern. Für das Jahr 1007 ist eine erste urkundliche Erwähnung der Ortschaft nachgewiesen. Mittelpunkt der Ortschaft ist die sehenswerte...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Sportämter sind vielerorts gemeinsam mit Schulämtern der kommunalen Verwaltung angeschlossen. Insbesondere Sportvereine und Sportanlagen stellen Arbeitsschwerpunkte der Sportbehörden dar.
Sportämter sind insbesondere für die Vergabe von Sportstätten (z. B. Sporthallen, Sportplätze) zuständig. Die Betreuung der regional ansässigen Sportvereine sowie Beratungsmöglichkeiten zu Sportangeboten sind Aufgaben der Sportverwaltung.
Die Verwaltung der Sportanlagen ist bedeutsam für die Arbeit des Sportamts. Zu Sportanlagen zählen u. a. Stadien, Sportplätze, Frei- und Hallenbäder, Eissportanlagen und Sporthallen.
Die Vergabe von öffentlichen Sportanlagen ist eine Hauptaufgabe des Sportamtes. Dies betrifft gedeckte Sportstätten (Turnhallen, Schulsporthallen etc.) und ungedeckte Sportanlagen (z. B. Großspielfelder, Sportplätze). Die Nutzung können in der Regel Sportvereine oder Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit o. ä. beantragen.
Das Sportamt ist u. a. für die Beratung und Betreuung von Sportvereinen im regionalen Zuständigkeitsbereich verantwortlich. Man kann sich als Verein oder Bürger allgemein beim Sportamt über Sportangebote (z. B. Vereine, Sportstätten) informieren.
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