Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Freisinger Str. 11, 85417 Marzling |
Telefon: | 08161967936 |
Fax: | 08161967918 |
E-Mail: | info@marzling.de |
Anschrift: | Landhuter Str. 31, 85356 Freising |
Telefon: | 08161600180 |
Fax: | 08161600171 |
E-Mail: | poststelle@kreis-fs.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Obere Hauptstraße 2, 85354 Freising |
Telefon: | 081615446300 |
Fax: | 081615456000 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Bahnhofstraße 6, 85416 Langenbach |
Telefon: | 087617420901 |
Fax: | 08761742040 |
E-Mail: | info@gemeinde-langenbach.de |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 85406 Zolling |
Telefon: | 08167694337 |
Fax: | 081679023 |
E-Mail: | rathaus@vg-zolling.de |
Anschrift: | Tassilostr. 17, 85445 Oberding |
Telefon: | 08122970150 |
Fax: | 08122970155 |
E-Mail: | bauamt@vg-oberding.de |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 85399 Hallbergmoos |
Telefon: | 08115522442 |
Fax: | 08115522444 |
E-Mail: | info@hallbergmoos.de |
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Die Gemeinde Marzling liegt im Landkreis Freising in Oberbayern. Bereits 804 erfolgte eine erste urkundliche Erwähnung der Ortschaft. Marzling bietet dem Besucher ein Naherholungsgebiet mit Biergarten und...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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