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Hochbauämter in Marzling - Öffnungszeiten

Info zu Hochbauamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(1)
Bauamt
0.38 km von Marzling
Anschrift:Freisinger Str. 11, 85417 Marzling
Telefon:08161967936
Fax:08161967918
E-Mail:info@marzling.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Di, Mi und Fr 8.00 - 12.00 Uhr, Do 14.00 - 18.00 Uhr
(1)
Bauamt des Landkreises
3.25 km von Marzling
Anschrift:Landhuter Str. 31, 85356 Freising
Telefon:08161600180
Fax:08161600171
E-Mail:poststelle@kreis-fs.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 14-17:30 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Marzling

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(1)
Bauamt
4.32 km von Marzling
Anschrift:Obere Hauptstraße 2, 85354 Freising
Telefon:081615446300
Fax:081615456000
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(1)
Bauamt
4.79 km von Marzling
Anschrift:Bahnhofstraße 6, 85416 Langenbach
Telefon:087617420901
Fax:08761742040
E-Mail:info@gemeinde-langenbach.de
Öffnungs­zeiten:Mo+Di+Fr 8-12 Uhr, Do 8-12 Uhr und 14-18 Uhr
(1)
Bauamt
5.1 km von Marzling
Anschrift:Rathausplatz 1, 85406 Zolling
Telefon:08167694337
Fax:081679023
E-Mail:rathaus@vg-zolling.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00-12.00 Uhr, Do 14.00-18.00 Uhr
(2)
Bauamt
10.14 km von Marzling
Anschrift:Tassilostr. 17, 85445 Oberding
Telefon:08122970150
Fax:08122970155
E-Mail:bauamt@vg-oberding.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:00 - 12:00 Uhr, Do 13:30 - 18:00 Uhr
(2)
Bauamt
10.92 km von Marzling
Anschrift:Rathausplatz 1, 85399 Hallbergmoos
Telefon:08115522442
Fax:08115522444
E-Mail:info@hallbergmoos.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00-12.00 & Do 14.00-18.30 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Hochbauamt Marzling
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Hochbauamt

Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.

Aufgaben des Bauamtes

Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.

Unterscheidung: Bauamt und Bauaufsichtsbehörde

Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.

Baugenehmigungsverfahren

Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.

Bauleitplanung des öffentlichen Bauwesens

Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.

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