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Hochbauämter in Neureichenau - Öffnungszeiten

Info zu Hochbauamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(2)
Bauamt
1.66 km von Neureichenau
Anschrift:Dreisesselstraße 8, 94089 Neureichenau
Telefon:08583960112
Fax:08583960110
E-Mail:info@neureichenau.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mi 13-17 Uhr und Do 13-18 Uhr
(3)
Bauamt des Landkreises - Hochbauamt
17.84 km von Neureichenau
Anschrift:Grafenauer Str. 44, 94078 Freyung
Telefon:08551570
Fax:08551574507
E-Mail:info@lra.landkreis-frg.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 13-16 Uhr
Terminvereinbarung erforderlich
Weitere Behörden in der Nähe von Neureichenau

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(2)
Bauamt
4.18 km von Neureichenau
Anschrift:Rathausplatz 3, 94139 Breitenberg
Telefon:08584961817
Fax:08584961826
E-Mail:info@breitenberg.de
Öffnungs­zeiten:Mo - Fr 8.00 - 12.00 Uhr, Do 14.00 - 17.30 Uhr
(1)
Bauamt
4.73 km von Neureichenau
Anschrift:Hauptstraße 31, 94118 Jandelsbrunn
Telefon:08583960012
Fax:08583960024
E-Mail:info@jandelsbrunn.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00 - 12.00 Uhr, Mo-Mi 13.30 - 15.30 Uhr, Do 13.30 - 17.00 Uhr
(2)
Bauamt
6.09 km von Neureichenau
Anschrift:Schulstr. 2, 94164 Sonnen
Telefon:08584961990
Fax:08584961999
E-Mail:info@gemeinde-sonnen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 7:30-12 Uhr sowie Mo+Do 13-17 Uhr
(2)
Bauamt
10.33 km von Neureichenau
Anschrift:Dreisesselstr. 12, 94145 Haidmühle
Telefon:08556976313
Fax:08556976329
E-Mail:johannes.jung@haidmuehle.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Mo 8-12 Uhr
Di 8-12 Uhr und 13-17 Uhr
Do 8-12 Uhr und 13-17 Uhr
Fr 8-12 Uhr und 13-15 Uhr
(2)
Bauamt
10.64 km von Neureichenau
Anschrift:Obere Hauptstr. 11, 94143 Grainet
Telefon:08585960020
Fax:08585960096
E-Mail:hans.reichenberger@grainet.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo, Di, Do 14-16 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Hochbauamt Neureichenau
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Hochbauamt

Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.

Aufgaben des Bauamtes

Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.

Unterscheidung: Bauamt und Bauaufsichtsbehörde

Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.

Baugenehmigungsverfahren

Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.

Bauleitplanung des öffentlichen Bauwesens

Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.

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