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Ordnungsämter in Garmisch-Partenkirchen (Landkreis) - Öffnungszeiten (Seite 2)

Info zu Ordnungsamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(2)
Ordnungsamt
19.25 km von Garmisch-Partenkirchen (Landkreis)
Anschrift:Rathausplatz 1, 82441 Ohlstadt
Telefon:08841671224
Fax:08841671244
E-Mail:info@ohlstadt.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8 00 - 12.00 Uhr, Di 14.00 - 16.00 Uhr
(3)
Ordnungsamt
19.43 km von Garmisch-Partenkirchen (Landkreis)
Anschrift:Hauptstr. 27, 82433 Bad Kohlgrub
Telefon:08845749031
Fax:08845749024
E-Mail:hauptamt@bad-kohlgrub.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12 Uhr sowie Di 14-18 Uhr
(2)
Ordnungsamt
20.18 km von Garmisch-Partenkirchen (Landkreis)
Anschrift:Kohlgruber Str. 2, 82442 Saulgrub
Telefon:0884574760
Fax:08845747620
E-Mail:geschaeftsleitung@vg-saulgrub.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8 00 - 12.00 Uhr, Mi 16.00 - 18.00 Uhr
(4)
Ordnungsamt
22.31 km von Garmisch-Partenkirchen (Landkreis)
Anschrift:Untermarkt 13, 82418 Murnau am Staffelsee
Telefon:08841476160
Fax:08841476166
E-Mail:info@murnau.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr Di 14-16 Uhr Do 14-18 Uhr
(1)
Ordnungsamt
23.13 km von Garmisch-Partenkirchen (Landkreis)
Anschrift:Am Graswegerer 1, 82418 Seehausen am Staffelsee
Telefon:08841616925
Fax:08841616911
E-Mail:rathaus@vg-seehausen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00-12.00 Uhr, Do 14.00-18.00 Uhr
(1)
Ordnungsamt
25.14 km von Garmisch-Partenkirchen (Landkreis)
Anschrift:Hauptstr. 2, 82449 Uffing am Staffelsee
Telefon:08846920211
Fax:08846920225
E-Mail:gemeinde@uffing.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Di 13:30-18 Uhr
Mi geschlossen
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Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

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Ordnungsamt Garmisch-Partenkirchen (Landkreis)
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Ordnungsamt

Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.

Aufgaben des Ordnungsamtes

Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.

Maßnahmen zur Gefahrenabwehr

Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.

Überwachung des ruhenden Verkehrs

Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.

Kommunaler Ordnungsdienst

Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).

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