Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Am Graswegerer 1, 82418 Seehausen am Staffelsee |
Telefon: | 08841616922 |
Fax: | 08841616911 |
E-Mail: | rathaus@vg-seehausen.de |
Anschrift: | Olympiastr. 10, 82467 Garmisch-Partenkirchen |
Telefon: | 08821751240 |
Fax: | 08821751380 |
E-Mail: | poststelle@lra-gap.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Untermarkt 13, 82418 Murnau am Staffelsee |
Telefon: | 08841476174 |
Fax: | 08841476288 |
E-Mail: | info@murnau.de |
Anschrift: | Hofmark 1, 82392 Habach |
Telefon: | 08847690221 |
Fax: | 08847690210 |
E-Mail: | bauamt@vgem-habach.bayern.de |
Anschrift: | Hauptstr. 2, 82449 Uffing am Staffelsee |
Telefon: | 08846920217 |
Fax: | 08846920225 |
E-Mail: | gemeinde@uffing.de |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 82441 Ohlstadt |
Telefon: | 08841671232 |
Fax: | 08841671244 |
E-Mail: | bauamt@ohlstadt.de |
Anschrift: | Hauptstr. 32, 82386 Huglfing |
Telefon: | 08802900814 |
Fax: | 08802486 |
E-Mail: | poststelle@vgem-huglfing.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
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Die Gemeinde Riegsee liegt zwischen München und der Kreisstadt des Landkreises Garmisch-Partenkirchen in Oberbayern. Die Ortschaft fand bereits im Jahre 710 eine erste Erwähnung in einer Urkunde. Die Lage...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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