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Sozialämter in Haldenwang (Schwaben) - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(3)
Sozialamt (Verwaltungsgemeinschaft Haldenwang)
1.66 km von Haldenwang (Schwaben)
Anschrift:Hauptstr. 28, 89356 Haldenwang
Telefon:0822296760
Fax:08222967640
E-Mail:info@vgem-hw.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(11)
Sozialamt des Landkreises
13.22 km von Haldenwang (Schwaben)
Anschrift:An der Kapuzinermauer 1, 89312 Günzburg
Telefon:08221950
Fax:0822195240
E-Mail:info@landkreis-guenzburg.de
Öffnungs­zeiten:nach Terminvereinbarung
Weitere Behörden in der Nähe von Haldenwang (Schwaben)

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(2)
Sozialamt
4.42 km von Haldenwang (Schwaben)
Anschrift:Gerichtsweg 8, 89331 Burgau
Telefon:08222400629
Fax:082224006681
E-Mail:rathaus@burgau.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12:30 Uhr sowie Di 14-16 Uhr und Do 14-17:30 Uhr
(1)
Sozialamt
7.01 km von Haldenwang (Schwaben)
Anschrift:Hauptstraße 55, 89343 Jettingen-Scheppach
Telefon:082253060
Fax:0822530632
E-Mail:info@jettingen-scheppach.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(2)
Sozialamt
7.79 km von Haldenwang (Schwaben)
Anschrift:Marktstr. 19, 89362 Offingen
Telefon:0822496970
Fax:08224969730
E-Mail:info@offingen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 08:00 Uhr bis 12:15 Uhr sowie Mo-Mi 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und Do 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
(1)
Sozialamt
7.96 km von Haldenwang (Schwaben)
Anschrift:Hochstiftstr. 2, 89438 Holzheim
Telefon:09075950915
Fax:09075950923
E-Mail:kontakt@vgem-holzheim.de
Öffnungs­zeiten:Mo - Fr 8:00-12:00 Uhr, Do 14:00-18:00 Uhr
(1)
Sozialamt
9.98 km von Haldenwang (Schwaben)
Anschrift:Rathausplatz 1, 86450 Altenmünster
Telefon:0829596900
Fax:08295969040
E-Mail:info@altenmuenster.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 13:30-18:30 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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