Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Prämonstratenserstr. 20, 86513 Ursberg |
Telefon: | 08281989713 |
Fax: | 08281989720 |
E-Mail: | info@gemeinde-ursberg.de |
Anschrift: | An der Kapuzinermauer 1, 89312 Günzburg |
Telefon: | 08221950 |
Fax: | 0822195240 |
E-Mail: | info@landkreis-guenzburg.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Edmund-Zimmermann-Straße 3, 86470 Thannhausen |
Telefon: | 082819010 |
Fax: | 0828190120 |
E-Mail: | vgem@thannhausen.de |
Anschrift: | Rittlen 6, 86381 Krumbach |
Telefon: | 08282889960 |
Fax: | 082828899622 |
E-Mail: | info@vg-krumbach.de |
Anschrift: | Nattenhauser Str. 5, 86381 Krumbach |
Telefon: | 0828290235 |
Fax: | 0828290233 |
E-Mail: | ordnungswesen@stadt.krumbach.de |
Anschrift: | Bgm.-Haide-Str. 1, 86473 Ziemetshausen |
Telefon: | 08284997990 |
Fax: | 082849979930 |
E-Mail: | rathaus@vg.ziemetshausen.de |
Anschrift: | Marktplatz 6, 87757 Kirchheim in Schwaben |
Telefon: | 0826686080 |
Fax: | 08266860830 |
E-Mail: | info@kirchheim-schwaben.de |
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Ursberg befindet sich im Regierungsbezirk Schwaben und liegt im Landkreis Günzburg. Zahlreiche Sehenswürdigkeiten prägen das Ortsbild, wie zum Beispiel die St. Johannes-Klosterkirche und die...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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