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Sozialämter in Bad Abbach - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(2)
Sozialamt
1.24 km von Bad Abbach
Anschrift:Raiffeisenstraße 72, 93077 Bad Abbach
Telefon:0940595900
Fax:09405959050
E-Mail:info@bad-abbach.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00-12.00 Uhr, Mo-Di 14.00-16.00 Uhr, Do 14.00-18.00 Uhr
(3)
Sozialamt des Landkreises
13.4 km von Bad Abbach
Anschrift:Donaupark 12, 93309 Kelheim
Telefon:094412075200
Fax:094412075260
E-Mail:poststelle@landkreis-kelheim.de
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung erbeten
Weitere Behörden in der Nähe von Bad Abbach

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(2)
Sozialamt
5.91 km von Bad Abbach
Anschrift:Am Rathaus 5, 93080 Pentling
Telefon:09419208216
Fax:09419208220
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00 bis 12.00 & Mo 14.00 bis 16.00 Uhr, Do 14.00 bis 18.00 Uhr
(1)
Sozialamt
7.33 km von Bad Abbach
Anschrift:Fährenweg 4, 93161 Sinzing
Telefon:0941396020
Fax:09413960299
E-Mail:gemeinde@sinzing.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Mi, Fr 7:30-12 Uhr
Di 7:30-12 Uhr und 14-17 Uhr
Do 14-18 Uhr
(1)
Sozialamt
7.78 km von Bad Abbach
Anschrift:Kirchweg 1, 93107 Thalmassing
Telefon:0945399340
Fax:09453993420
E-Mail:gemeinde.thalmassing@thalmassing.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Di, Fr 8-12 Uhr, Di 14-17 Uhr, Do 14-18 Uhr
(3)
Sozialamt
8.42 km von Bad Abbach
Anschrift:Johann-Hösl-Straße 11a-11b, 93053 Regensburg
Telefon:09415071502
Fax:09415074509
E-Mail:sozialamt@regensburg.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Mi, Fr 8-11:30 Uhr
Mo+Do 14-16 Uhr
(1)
Sozialamt
9.29 km von Bad Abbach
Anschrift:Josef-Bäumel-Platz 1, 93083 Obertraubling
Telefon:0940196010
Fax:09401960119
E-Mail:poststelle@obertraubling.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Mi, Fr 8:00 - 12:00 Uhr, Di 13:30 - 17:00 Uhr, Do 14:00 - 18.00 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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