Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Regensburger Str. 1, 84048 Mainburg |
Telefon: | 08751863413 |
Fax: | 08751863449 |
E-Mail: | vg@vg-mainburg.de |
Anschrift: | Donaupark 12, 93309 Kelheim |
Telefon: | 094412075200 |
Fax: | 094412075260 |
E-Mail: | poststelle@landkreis-kelheim.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Marienplatz 13, 93354 Siegenburg |
Telefon: | 09444978417 |
Fax: | 09444978424 |
E-Mail: | poststelle@siegenburg.de |
Anschrift: | Marktplatz 1-4, 84048 Mainburg |
Telefon: | 087517040 |
Fax: | 0875170425 |
E-Mail: | verwaltung@mainburg.de |
Anschrift: | Marktplatz 3, 84076 Pfeffenhausen |
Telefon: | 0878296000 |
Fax: | 08782960022 |
E-Mail: | poststelle@markt-pfeffenhausen.de |
Anschrift: | Tassilostraße 20, 85126 Münchsmünster |
Telefon: | 08402939917 |
Fax: | 08402939920 |
E-Mail: | gemeinde@muenchsmuenster.bayern.de |
Anschrift: | Stadtplatz 1, 93333 Neustadt an der Donau |
Telefon: | 09445971725 |
Fax: | 09445971710 |
E-Mail: | poststelle@neustadt-do.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
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Elsendorf liegt im niederbayerischen Landkreis Kelheim und gehört der Verwaltungsgemeinschaft Mainburg an. Die Gemeinde besteht aus 9 Ortsteilen und wurde bereits zwischen den Jahren 883 und 887 erstmals...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.
Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.
Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.
Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.
Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.
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