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Anschrift: | Hauptstr. 38, 96358 Teuschnitz |
Telefon: | 092689720 |
Fax: | 0926897226 |
E-Mail: | mail@vgem-teuschnitz.de |
Anschrift: | Güterstraße 18, 96317 Kronach |
Telefon: | 09261678248 |
Fax: | 09261678211 |
E-Mail: | poststelle@lra-kc.bayern.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Kronacher Str. 4, 96365 Nordhalben |
Telefon: | 09267914041 |
Fax: | 09267914049 |
E-Mail: | info@nordhalben.de |
Anschrift: | Ludwigsstädter Str. 2, 96361 Steinbach am Wald |
Telefon: | 0926397510 |
Fax: | 09263975129 |
E-Mail: | info@steinbach-am-wald.de |
Anschrift: | Leutenberger Str. 10, 07343 Wurzbach |
Telefon: | 03665230411 |
Fax: | 03665230416 |
E-Mail: | stadt-wurzbach@wurzbach.de |
Anschrift: | Kirchstr. 4, 96349 Steinwiesen |
Telefon: | 09262991512 |
Fax: | 09262991525 |
E-Mail: | info@steinwiesen.de |
Anschrift: | Hauptstraße 16, 96332 Pressig |
Telefon: | 0926599018 |
Fax: | 0926599028 |
E-Mail: | info@pressig.de |
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Tschirn liegt im Landkreis Kronach im Freistaat Bayern. 1276 wurde die Ortschaft erstmals in einer Urkunde erwähnt. Sehenswert ist die St. Jakobus Kirche. Die Lage im Naturpark Frankenwald bietet dem...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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