Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Konrad-Adenauer-Str. 5, 95326 Kulmbach |
Telefon: | 09221707312 |
Fax: | 0922170795312 |
E-Mail: | poststelle@landkreis-kulmbach.de |
Anschrift: | Kulmbacher Str. 36, 95367 Trebgast |
Telefon: | 0922793711 |
Fax: | 0922793755 |
E-Mail: | poststelle@vg-trebgast.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Marktplatz 1, 95326 Kulmbach |
Telefon: | 09221940300 |
Fax: | 0922194080300 |
E-Mail: | info@stadt-kulmbach.de |
Anschrift: | Stadtsteinacher Str. 17, 95369 Untersteinach |
Telefon: | 09225951519 |
Fax: | 09225951530 |
E-Mail: | poststelle@vg-untersteinach.de |
Anschrift: | Hauptstr. 18, 95339 Neuenmarkt |
Telefon: | 0922793018 |
Fax: | 0922793093 |
E-Mail: | poststelle@neuenmarkt.de |
Anschrift: | Marktplatz 8, 95346 Stadtsteinach |
Telefon: | 09225957818 |
Fax: | 09225957832 |
E-Mail: | poststelle@stadtsteinach.de |
Anschrift: | Sessenreuther Str. 2, 95339 Wirsberg |
Telefon: | 0922793212 |
Fax: | 0922793290 |
E-Mail: | poststelle@markt-wirsberg.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
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Ködnitz liegt im oberfränkischen Landkreis Kulmbach und gehört der Verwaltungsgemeinschaft Trebgast an. Die Gemeinde besteht aus 14 Ortsteilen und wurde bereits im Jahre 1398 erstmals urkundlich erwähnt...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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