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Friedhofsämter in Haibach (Unterfranken) - Öffnungszeiten

Info zu Friedhofsamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(1)
Amt für Bestattungswesen Haibach
0.43 km von Haibach (Unterfranken)
Anschrift:Hauptstraße 6, 63808 Haibach
Telefon:0602164825
Fax:0602164899
E-Mail:gemeinde@haibach.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8 - 12 Uhr sowie Di 13:30 - 17 Uhr, Do 13:30 - 18 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Haibach (Unterfranken)

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(0)
Amt für Friedhofswesen Goldbach
3.65 km von Haibach (Unterfranken)
Anschrift:Sachsenhausen 19, 63773 Goldbach
Telefon:06021500636
Fax:06021500639
E-Mail:poststelle@markt-goldbach.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8 - 12 Uhr sowie Do 14 - 18 Uhr
(0)
Friedhofsverwaltung Bessenbach
3.76 km von Haibach (Unterfranken)
Anschrift:Ludwig-Straub-Straße 2, 63856 Bessenbach
Telefon:06095971122
Fax:06095971130
E-Mail:gemeinde@bessenbach.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8 - 12 Uhr sowie Do 13 - 18 Uhr
(2)
Amt für Friedhofswesen Hösbach
4.02 km von Haibach (Unterfranken)
Anschrift:Rathausstraße 3, 63768 Hösbach
Telefon:0602150030
Fax:06021500359
E-Mail:poststelle@hoesbach.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Di+Fr 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Mi 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr sowie 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Do 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
(0)
Amt für Friedhofswesen Glattbach
5.67 km von Haibach (Unterfranken)
Anschrift:Schulstraße 17, 63864 Glattbach
Telefon:06021349123
Fax:06021349144
E-Mail:poststelle@glattbach.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8 - 12 Uhr sowie Do 14 - 18 Uhr
(3)
Garten- und Friedhofsamt Aschaffenburg
6.68 km von Haibach (Unterfranken)
Anschrift:Großostheimer Straße 201, 63741 Aschaffenburg
Telefon:060213306730
Fax:060213306720
E-Mail:garten-und-friedhofsamt@aschaffenburg.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Friedhofsamt Haibach (Unterfranken)
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Friedhofsamt

Friedhofsämter sind mit der allgemeinen Verwaltung und dem Betrieb des Friedhofs- und Bestattungswesens betraut. Kommunale Friedhofsämter sind normalerweise für kommunale bzw. nicht-kirchliche Friedhofsanlagen zuständig.

Kommunales Friedhofswesen

Das kommunale Friedhofswesen ist als wesentlicher Zuständigkeitsbereich der Friedhofsverwaltungen hervorzuheben, sodass vorwiegend nicht-kirchliche Friedhöfe von kommunalen Friedhofsämtern verwaltet werden. Demnach ist die Zuständigkeit von Friedhofsverwaltungen in erster Linie von der Region sowie von der Trägerinstitution (z. B. Kirchengemeinde) abhängig.

Aufgaben der Friedhofsverwaltung

Die Friedhofsverwaltung umfasst regelmäßig die Organisation und Betriebsführung einer Friedhofsanlage. Zudem fällt den Friedhofsämtern häufig das Bestattungswesen als Aufgabenschwerpunkt zu. Das Bestattungswesen umfasst z. B. Aufgaben der Bestattungsberatung und der Grabstellenvergabe.

Bestattungswesen

Das Bestattungswesen wird normalerweise durch Friedhofsordnungen und –satzungen sowie Bestattungsgesetze geregelt. Wichtige Aspekte des Bestattungswesens sind u. a. die Leichenschau, Bestattungspflicht, Bestattungsarten und Trauerfeiern.

Friedhofsrecht

Das Friedhofsrecht stellt eine rechtliche Grundlage für das Friedhofs- und Bestattungswesen auf Länderebene dar. Im Rahmen des Friedhofsrechts werden Regelungen zum Friedhofswesen und zur Bestattungspflicht definiert. Am Landesfriedhofsrecht sind auch die kommunalen Friedhofssatzungen und –verordnungen orientiert.

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