Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Kaulberg 1, 96158 Frensdorf |
Telefon: | 09502944945 |
Fax: | 09502944944 |
E-Mail: | dorothea.weidinger@frensdorf.de |
Anschrift: | Ludwigstraße 23, 96052 Bamberg |
Telefon: | 095185511 |
Fax: | 095185125 |
E-Mail: | poststelle@lra-ba.bayern.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Kirchplatz 10, 96175 Pettstadt |
Telefon: | 0950249060 |
Fax: | 09502490620 |
E-Mail: | gemeinde@pettstadt.de |
Anschrift: | Hauptstraße 11, 96178 Pommersfelden |
Telefon: | 0954892200 |
Fax: | 095488077 |
E-Mail: | info@pommersfelden.de |
Anschrift: | Schloßplatz 1, 96135 Stegaurach |
Telefon: | 0951992220 |
Fax: | 09519922266 |
E-Mail: | verwaltung@stegaurach.de |
Anschrift: | Forchheimer Str. 32, 96129 Strullendorf |
Telefon: | 0954382260 |
Fax: | 09543822690 |
E-Mail: | info@strullendorf.de |
Anschrift: | Lagerhausstr. 8, 96138 Burgebrach |
Telefon: | 09546941640 |
Fax: | 09546941610 |
E-Mail: | verwaltung@vg-burgebrach.de |
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Im oberfränkischen Landkreis Bamberg liegt die Gemeinde Frensdorf. Eine erste urkundliche Erwähnung der Ortschaft ist für das Jahr 1139 nachgewiesen. Zu den Sehenswürdigkeiten des Ortes zählen das...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.
Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.
Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.
Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.
Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.
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