Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Karmelitenstr. 11, 96163 Gundelsheim |
Telefon: | 09519444417 |
Fax: | 09519444424 |
E-Mail: | poststelle@gemeinde-gundelsheim.de |
Anschrift: | Ludwigstraße 23, 96052 Bamberg |
Telefon: | 095185424 |
Fax: | 095185125 |
E-Mail: | poststelle@lra-ba.bayern.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Rathausplatz 1, 96117 Memmelsdorf |
Telefon: | 0951409634 |
Fax: | 0951409695 |
E-Mail: | gemeinde@memmelsdorf.de |
Anschrift: | Marktplatz 2, 96103 Hallstadt |
Telefon: | 095175046 |
Fax: | 095175039 |
E-Mail: | laurent.bardou@hallstadt.de |
Anschrift: | Hauptstr. 2, 96164 Kemmern |
Telefon: | 09544943213 |
Fax: | 09544943229 |
E-Mail: | bauamt@kemmern.de |
Anschrift: | Kirchplatz 4, 96149 Breitengüßbach |
Telefon: | 09544922322 |
Fax: | 09544922355 |
E-Mail: | gemeinde@breitenguessbach.de |
Anschrift: | Untere Sandstraße 34, 96049 Bamberg |
Telefon: | 0951871761 |
Fax: | 0951871760 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
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Gundelsheim ist eine Gemeinde des Landkreises Bamberg in Oberfranken. Eine erste urkundliche Erwähnung der Ortschaft ist für das Jahr 1108 nachgewiesen. Die Kreisstadt befindet sich nur etwa 7 km entfernt.
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Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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