Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Forchheimer Str. 32, 96129 Strullendorf |
Telefon: | 09543822660 |
Fax: | 09543822690 |
E-Mail: | info@strullendorf.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Kirchplatz 6, 96114 Hirschaid |
Telefon: | 09543822541 |
Fax: | 09543822560 |
E-Mail: | markt@hirschaid.de |
Anschrift: | Am Knock 6, 96123 Litzendorf |
Telefon: | 09505944018 |
Fax: | 09505944050 |
E-Mail: | info@litzendorf.de |
Anschrift: | Hauptstraße 15, 96155 Buttenheim |
Telefon: | 09545922232 |
Fax: | 09545922255 |
E-Mail: | info@buttenheim.de |
Anschrift: | Jurastraße 1, 96146 Altendorf |
Telefon: | 09545443324 |
Fax: | 09545443315 |
E-Mail: | poststelle@altendorf-gemeinde.de |
Anschrift: | Kirchplatz 10, 96175 Pettstadt |
Telefon: | 09502490616 |
Fax: | 09502490620 |
E-Mail: | gemeinde@pettstadt.de |
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Strullendorf ist eine oberfränkische Gemeinde im Landkreis Bamberg. 1247 wurde die Ortschaft erstmals in einer Urkunde erwähnt. Das kulturelle Leben ist stark durch Vereine geprägt. Die Lage im...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Stadtkasse bzw. Gemeindekasse ist als Teil der kommunalen Finanzverwaltung u. a. für die Überwachung des Zahlungsverkehrs und buchhalterische Aufgaben zuständig. Hingegen sind Kreiskassen regelmäßig für Kreisumlagen verantwortlich.
Die wesentlichen Aufgaben der Kassenverwaltung sind Kassageschäfte, die Kassenbuchhaltung, das Mahnwesen, die Überwachung des Zahlungsverkehrs und die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen. Für das Ausstellen von Spendenbescheinigungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen ist die Stadtkasse meist zuständig.
Gängige Forderungen der Ortsverwaltung sind kommunale Abgaben und Steuern. Dazu zählen u. a. Abwassergebühren und Grundsteuern. Die Höhe der Kommunalabgaben variiert regional.
Die Verwaltung des örtlichen Zahlungsverkehrs ist bedeutsam für die Arbeit der Kassenverwaltung. Forderungen (insb. kommunale Abgaben und Steuern) können von Bürgern und Gewerbetreibenden normalerweise bargeldlos (z. B. Lastschriftverfahren) oder über die Barkasse beglichen werden.
Die Stadtkasse ist regelmäßig als Vollstreckungsbehörde tätig, was eng mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs verbunden ist. Vollstreckungsbehörden können durch Vollziehungsbeamten tätig werden oder Zwangsversteigerungen bzw. Insolvenzverfahren einleiten.
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