Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Nürnberger Straße 12, 90613 Großhabersdorf |
Telefon: | 091059983912 |
Fax: | 091059983940 |
E-Mail: | info@grosshabersdorf.de |
Anschrift: | Im Pinderpark 2, 90513 Zirndorf |
Telefon: | 091197731305 |
Fax: | 091197731113 |
E-Mail: | info@lra-fue.bayern.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Cadolzburger Str. 3, 90614 Ammerndorf |
Telefon: | 09127955517 |
Fax: | 09127955513 |
E-Mail: | rathaus@ammerndorf.de |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 90599 Dietenhofen |
Telefon: | 09824920622 |
Fax: | 09824920630 |
E-Mail: | guenter.krauss@dietenhofen.de |
Anschrift: | Marktplatz 1, 90574 Roßtal |
Telefon: | 091279010444 |
Fax: | 09127901090 |
E-Mail: | standesamt@rathaus.rosstal.de |
Anschrift: | Hauptstraße 16, 91560 Heilsbronn |
Telefon: | 0987280616 |
Fax: | 0987280666 |
E-Mail: | rathaus@stadt-heilsbronn.de |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 90556 Cadolzburg |
Telefon: | 0910350956 |
Fax: | 0910350960 |
E-Mail: | markt@cadolzburg.de |
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Großhabersdorf ist eine Gemeinde des mittelfränkischen Landkreises Fürth und liegt zwischen Nürnberg und Ansbach. Zwischen 1169 und 1170 wurde der Ort erstmals erwähnt. Das örtliche Leben ist stark von...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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