Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Hauptstr. 2, 95138 Bad Steben |
Telefon: | 09288740 |
Fax: | 092887443 |
E-Mail: | rathaus@badsteben.de |
Anschrift: | Schaumbergstraße 14, 95032 Hof |
Telefon: | 0928157358 |
Fax: | 0928158470 |
E-Mail: | poststelle@landkreis-hof.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Keyßerstr. 25, 95179 Geroldsgrün |
Telefon: | 0928896111 |
Fax: | 0928896115 |
E-Mail: | rathaus@geroldsgruen.de |
Anschrift: | Marktplatz 16, 95192 Lichtenberg |
Telefon: | 09288973712 |
Fax: | 09288973737 |
E-Mail: | info@vg-lichtenberg.de |
Anschrift: | Marktplatz 12, 95119 Naila |
Telefon: | 092826833 |
Fax: | 092826837 |
E-Mail: | mail@naila.de |
Anschrift: | Rennsteig 2, 07366 Rosenthal am Rennsteig |
Telefon: | 036642296016 |
Fax: | 036642296028 |
E-Mail: | ordnungsamt@rosenthal-am-rennsteig.de |
Anschrift: | Frankenwaldstr. 16, 95131 Schwarzenbach am Wald |
Telefon: | 09289500 |
Fax: | 092895022 |
E-Mail: | info@schwarzenbach-wald.de |
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Bad Steben im Landkreis Hof ist das höchstgelegene Statsbad Bayerns und fand 1374 seine erste Erwähnugn in einer Urkunde. Der ort liegt im Frankenwald und ist geprägt durch die alte Wehrkirche St...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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